Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Hinsichtlich der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern hat sich der Gesetzgeber nach und nach um eine Gleichstellung mit den ehelichen Kindern bemüht – denn aus Sicht des Kindeswohls ist es tatsächlich gleichgültig, ob die Eltern verheiratet sind, es waren oder nicht. Sowohl beim Kindesunterhalt wie auch beim Umgangsrecht stehen die Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern also den ehelichen Kindern gleich. Haben die unverheirateten Eltern durch Erklärung der Mutter (oder: aufgrund gerichtlicher Entscheidung) das gemeinsame Sorgerecht, ist auch dies dasselbe wie bei Verheirateten – insofern gelten die Ausführungen zu den Eheverträgen analog. Nach § 1592 BGB kann die Vater-Kind-Zuordnung in den Fällen, in denen die Eltern des Kindes zur Zeit der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, durch Anerkennung der Vaterschaft erfolgen. Auf die biologische Richtigkeit des Anerkenntnisses kommt es grundsätzlich nicht an (BGH, Urt. v. 19.12.1984 – IVb ZR 86/82, NJW [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen