Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Ein die VKH versagender Beschluss erlangt zwar auch nach der Neufassung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO im Fall seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft (OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 413; OLG Hamm, FamRZ 2004, 647; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1218; BGH, FamRZ 2004, 940; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2004, 287; a.A. OLG Oldenburg, FamRZ 2003, 1302; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 1219). Dies gilt ebenso im Fall einer zunächst verweigerten Beiordnung, wenn ein entsprechender Beiordnungsantrag später gestellt wird, auch nach Abschluss der Instanz (OLG Karlsruhe, FD-RVG 2007, 247885). Jedoch wird vertreten, dass für die reine Wiederholung eines abgelehnten VKH-Antrags, der allein dem Zweck dient, nach Ablauf der Beschwerdefrist bei unveränderten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die versäumte Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten und mit den notwendigen Belegen versehenen Formulars nach § 117 Abs. 4 ZPO zu ermöglichen, dessen Fehlen gerade der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen