Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die auf eine sofortige Beschwerde ergangene Entscheidung kann im Übrigen nur noch mit einer Gegenvorstellung „angefochten“ werden (BFH, FamRZ 2009, 1829; Dürbeck/Gottschalk, 8. Aufl. 2016, Rdnr. 1036), jedoch nicht unbefristet: Spätestens nach Ablauf eines Monats (OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2004, 294), nach a.A. sogar nur von zwei Wochen (BGH, MDR 2002, 901; ebenso der BFH v. 17.12.2007 – VII S 64/07, analog § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO; analog § 321a ZPO: OLG Rostock, FamRZ 2009, 907; OLG Rostock, MDR 2002, 1393; OLG Rostock, FamRZ 2009, 907), seit der Bekanntgabe der Rechtsmittelentscheidung sind Gegenvorstellungen im VKH-Beschwerdeverfahren unzulässig. Die Gegenvorstellung kann nicht allein damit begründet werden, die Entscheidung des OLG sei von einem falschen Sachverhalt ausgegangen (OLG Hamburg, FamRZ 2007, 2089). Seine Vorlage an den gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe (FamRZ 2008, 147) hat der BFH inzwischen zurückgenommen (vgl. Rüsken, NJW 2008, 543 und [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen