Kindeswohl
Grundlagen, Begriff des Kindeswohls: >Dazu (>Abwägung der Kriterien)
Welche Bedeutung hat hier das Kindeswohl?
-Ist eine gemeinsame Sorge aufzulösen? (Menü)
-Auf wen wäre die Sorge zu übertragen? (Menü)
-Sind Maßnahmen bei Gefährdung zu ergreifen? (Menü)
-Wenn Auskunft über das Kind verlangt wird
Zu den einzelnen Kriterien (vgl. OLG Brandenburg DRsp 2008/10409 = FamRZ 2008,1472, BGH DRsp 2010/9156 = FamRZ 2010,1060 /2 = NJW 2010,2805 [19]):
Bezogen auf:
-die Eltern(teile):
-Persönlichkeit, eigentliche erzieherische Eignung, Fallgruppen (Menü)
-Möglichkeiten (zur Betreuung/Versorgung pp. des Kindes)
-Bindungstoleranz, Bereitschaft zur Gestattung des Umgangs mit Berechtigten
-Ausreiseabsicht / >Umzug
-Trennungsverschulden: Unerheblich, OLG Köln DRsp 2010/15725.
-das Kind: