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(>Weitere Kriterien des Kindeswohls / >Nach Abschiebung) 2. Gewichtung 1. Wirken sich äußere Umstände auf die Erziehungseignung aus? (>Innere Eignung) a. Was ist generell zu prüfen? Die häuslichen Verhältnisse und das soziale Umfeld, OLG Zweibrücken DRsp 2000/9261 = FamRZ 2001,186. Aufzuklären und abzuwägen sind die Zeiten der häuslichen Abwesenheit; die eigene Verfügbarkeit der Eltern (dazu) wird von ihnen oft zu optimistisch dargestellt. Zu bedenken sind Verköstigung und Hausaufgabenbetreuung. Ebenso die Verfügbarkeit von Spielkameraden und Spielmöglichkeiten und die Erhaltung des gewohnten Umfelds (dazu), OLG Hamm DRsp 2001/3603 = FamRZ 2000,1039. Unzulängliche Wohnverhältnisse sind für die Sorgeeignung unerheblich, solange sie durch öffentliche Hilfen verbessert werden können (z.B. Unterbringung in einem Mutter-Kind-Zentrum) oder solange eine einvernehmliche Fremdbetreuung möglich ist, EuGHMR FamRZ 2006,1817. Zu prüfen ist, ob ökonomische [...]
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