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Die relativ meisten Schäden werden der Statistik zufolge durch Straßenbäume verursacht. Die von Straßenbäumen ausgehenden Gefahren müssen aber bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden, und an die Kausalität werden besondere Anforderungen gestellt. Grundsätzlich erstreckt sich die Straßenverkehrssicherungspflicht auf den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen; ihre Verletzung kann Amtshaftungsansprüche auslösen. Deswegen müssen nicht alle Bäume aus der Nähe von Straßen entfernt werden. Der Verkehr muss gewisse Gefahren, die auf Gegebenheiten oder Gewalten in der Natur beruhen, als unvermeidbar hinnehmen. Das Maß der einzuhaltenden Sorgfalt zum Schutz vor einem in den Straßenraum hineinragenden Baumteil ist anhand folgender Kriterien zu bestimmen: Verkehrsbedeutung der Straße (unter Berücksichtigung des Verkehrs von Fahrzeugen mit höheren Aufbauten), Fahrbahnbreite, Erkennbarkeit der Gefahrenstelle, Höhe des hineinragenden Asts sowie Abwägung [...]
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