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Ein immaterieller Schaden des Verletzten wird ebenfalls ausgeglichen. Einmal wird Schmerzensgeld auch dann geleistet, wenn der Schädiger lediglich aufgrund Gefährdung haftet. Darüber hinaus kann Schmerzensgeld auch bei schweren Sachschäden – allerdings nur mit geringen Beträgen – zugesprochen werden. Die Bemessungskriterien werden uneinheitlich gehandhabt. Teilweise wird, wie hier, nach Schwere der Verletzung, Dauer einer Behandlung bzw. Arbeitsunfähigkeit abgestellt. In Fällen, in denen eine dauernde Erwerbsunfähigkeit verblieben ist, wird jedoch regelmäßig auf ein Schmerzensgeld erkannt. Wie hier liegt die Festsetzung des Betrags im Ermessen des Gerichts. Die Höhe der gerichtlich zuerkannten Beträge wurde durch die junge Rechtsprechung erhöht, so dass sie nun bei einer schweren Körperverletzung etwa zwischen 150.000 € und 200.000 € liegen. In außerordentlichen Fällen können diese Beträge sogar überstiegen werden. Schmerzensgeld wird als Kapitalabfindung [...]
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