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Hier sind drei Fälle zu unterscheiden: Rechtsschutz in der Hauptsache, einstweiliger Rechtsschutz und isolierter Rechtsschutz gegen die Aufforderung, vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Fahreignungsgutachten beizubringen. Im Hauptsacheverfahren gibt es nur ein Rechtschutzziel: die (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis, die einen begünstigenden Verwaltungsakt darstellt. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann es darum gehen, die Fahrerlaubnisbehörde verpflichten zu lassen, den Mandanten vorläufig die begehrte Fahrerlaubnis neu zu erteilen. Vor die Neuerteilung hat der Gesetzgeber hohe Hürden gesetzt, die vor allem dem Umstand geschuldet sind, dass bei jemandem, dem die Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung entzogen wurde, feststehen oder geprüft werden muss, dass oder ob die Fahreignung wiedergegeben [...]
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