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Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen oder die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung muss der Bewerber entweder über den Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisklassen oder Fahrpraxis oder Ortskenntnisse verfügen. Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für ihre Erteilung erfüllt hat (§ 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 FeV). Die Klasse E setzt stets den vor Besitz der Klasse für das ziehende Fahrzeug voraus (§ 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 FeV). Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen muss nachgewiesen werden, dass der Bewerber die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht. Für die Fahrgastbeförderung in Mietwagen oder Krankenkraftwagen müssen die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes bestehen. Das gilt dann nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner [...]
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