- Allgemeines zu Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis
- Formgerechter Antrag
- Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Erreichen des erforderlichen Mindestalters
- Vorhandensein der Kraftfahreignung
- Ausreichende Ausbildung
- Bestehen der Fahrprüfung
- Kenntnisse der Erstversorgung Verletzter
- Kein Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse
- Vorbesitz anderer Klassen oder Fahrpraxis oder Ortskenntnisse
Der Bewerber muss die theoretische und fast auch immer die praktische Fahrprüfung bestanden haben (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 StVG). Die Einzelheiten ergeben sich aus den §§ 15 ff. FeV. Die Prüfung für die Führer von Mofas beschränkt sich auf Vorschriften und Gefahrenkenntnis (§ 5 [...]
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