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Für Bundeswehr-Dienstfahrerlaubnisse gelten die im zivilen Bereich maßgebliche Klasseneinteilung und die dortigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften nur eingeschränkt, weil die Auswahl der Kraftfahrzeuge sich jedoch an militärischen Aufgaben und nicht an den Klassengrenzen im zivilen Bereich orientieren kann. Außerdem müssen zukünftige Militärkraftfahrer angesichts knapper Mittel und einer auf zehn Monate verkürzten Wehrpflicht auf dem Fahrzeugtyp ausgebildet und geprüft werden, auf dem sie später eingesetzt werden. Mit den sich daraus ergebenden Abweichungen von den Vorschriften für den zivilen Bereich gibt es auch Einschränkungen für die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr in eine allgemeine Fahrerlaubnis. Aufgrund der abweichenden Klasseneinteilung benötigt die Bundeswehr auch ein eigenes [...]
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