... – Bußgeldstelle – ... (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, von der Anordnung des Fahrverbots ausnahmsweise abzusehen, ohne das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld zu erhöhen. Begründung: Ein fahrlässiger, qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor. Gleichwohl ist das Regelfahrverbot nicht schuldangemessen. Der Betroffene ließ sich von der außergewöhnlich langen Rotlichtzeit von fast fünf Minuten und dem fehlenden Querverkehr dazu verleiten, langsam in den Kreuzungsbereich einzufahren. Eine Funktionsstörung der LZA ergab sich aus der Akte zwar nicht, der Handlungsunwert des vorliegenden Falls entspricht aber nicht mehr der Regel. Bis zu einem gewissen Punkt hat der Betroffene regelkonformes Verhalten bewiesen. Aus der errechneten Durchschnittgeschwindigkeit ergibt sich ohne weiteres, dass der Betroffene vor der Rotlicht zeigenden LZA gestanden haben muss, bevor er [...]