... – Bußgeldstelle – ... (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, von der Anordnung des Fahrverbots ausnahmsweise abzusehen, ohne das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld zu erhöhen. Begründung: Ein fahrlässiger, qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor. Gleichwohl ist das Regelfahrverbot nicht schuldangemessen. Der Betroffene ließ sich von dem Fahrzeug, das auf dem ersten Messfoto abgebildet wurde, mitziehen. Als dieses losfuhr, fuhr auch der Betroffene los. Er nahm Grünlicht an. Natürlich wäre diese falsche Annahme leicht zu verifizieren gewesen. Der Betroffene war aber leider für einen Augenblick unaufmerksam. Weil das Fahrzeug vor ihm nicht geblitzt wurde, verstärkte sich diese falsche Annahme und der Betroffene fuhr in den Kreuzungsbereich ein. Damit beruht der Verkehrsverstoß aber nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, [...]