Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Arbeitshilfen
Bibliothek
Rechtsprechung
Gesetze
Aktuelles
Home
Rechtsprechung
Rechtsprechung
1969
Ihre Suche einschränken
Jahr
Bitte wählen Sie
2024 (16)
2023 (227)
2022 (334)
2021 (332)
2020 (320)
2019 (347)
2018 (394)
2017 (398)
2016 (409)
2015 (362)
2014 (347)
2013 (402)
2012 (484)
2011 (487)
2010 (411)
2009 (414)
2008 (438)
2007 (477)
2006 (524)
2005 (661)
2004 (803)
2003 (840)
2002 (688)
2001 (738)
2000 (573)
1999 (393)
1998 (389)
1997 (415)
1996 (399)
1995 (386)
1994 (366)
1993 (357)
1992 (718)
1991 (669)
1990 (350)
1989 (263)
1988 (209)
1987 (199)
1986 (173)
1985 (159)
1984 (142)
1983 (126)
1982 (118)
1981 (128)
1980 (50)
1979 (36)
1978 (22)
1977 (17)
1976 (29)
1975 (14)
1974 (23)
1973 (17)
1972 (6)
1971 (12)
1970 (13)
1969 (10)
1968 (11)
1967 (7)
1966 (6)
1965 (6)
1964 (6)
1963 (10)
1962 (7)
1961 (2)
1960 (5)
1959 (3)
1958 (3)
1957 (5)
1956 (3)
1954 (2)
1953 (1)
1952 (3)
1921 (1)
1905 (1)
Gericht
Bitte wählen Sie
BGH (3594)
BayObLG (1564)
OLG Düsseldorf (1211)
KG (1003)
OLG Köln (646)
BFH (616)
OLG München (559)
OLG Frankfurt/Main (558)
OLG Hamm (529)
BAG (364)
LG Berlin (345)
BVerfG (340)
OLG Hamburg (285)
OLG Brandenburg (270)
OLG Celle (240)
OLG Stuttgart (208)
OLG Karlsruhe (204)
LAG Rheinland-Pfalz (194)
OLG Koblenz (177)
LG Hamburg (159)
SchlHOLG (148)
BVerwG (133)
OLG Dresden (124)
LG Köln (122)
LAG München (116)
AG Köln (110)
OLG Naumburg (108)
BSG (102)
OLG Zweibrücken (98)
OLG Saarbrücken (96)
OLG Rostock (79)
LAG Frankfurt/Main (71)
LG Frankfurt/Main (71)
OVG Nordrhein-Westfalen (70)
LSG Nordrhein-Westfalen (66)
VGH Bayern (64)
OLG Oldenburg (62)
LAG Köln (61)
LAG Düsseldorf (58)
LAG Hamm (55)
OLG Nürnberg (54)
LG München I (53)
AG Hamburg (51)
AG Münster (46)
FG München (42)
LAG Mecklenburg-Vorpommern (42)
OLG Bremen (38)
LAG Berlin-Brandenburg (37)
LG Nürnberg-Fürth (35)
LSG Baden-Württemberg (34)
OLG Thüringen (34)
AG Berlin-Schöneberg (32)
LG Mannheim (32)
LG Stuttgart (31)
LG Bonn (30)
LG Düsseldorf (29)
AG Görlitz (28)
LG Hannover (28)
LAG Sachsen-Anhalt (27)
LG Karlsruhe (26)
AG Bonn (25)
LG Kassel (25)
VGH Baden-Württemberg (25)
LSG Bayern (24)
LSG Berlin-Brandenburg (24)
OLG Braunschweig (24)
LAG Hamburg (23)
OLG Bamberg (23)
LG Kiel (22)
LSG Sachsen-Anhalt (22)
LAG Baden-Württemberg (21)
AG Frankfurt/Main (20)
AG München (20)
LG Aachen (20)
LG Braunschweig (20)
LG Gießen (20)
FG Baden-Württemberg (19)
LG Saarbrücken (19)
AG Berlin-Charlottenburg (18)
AG Löbau (18)
LAG Schleswig-Holstein (18)
LG Freiburg (18)
AG Berlin-Neukölln (17)
AG Dortmund (17)
FG Niedersachsen (17)
AG Berlin-Mitte (16)
AG Neuss (16)
LAG Niedersachsen (16)
LG Lübeck (16)
LG Lüneburg (16)
LG München II (16)
AG Aachen (15)
AG Osnabrück (15)
FG Sachsen-Anhalt (15)
FG Thüringen (15)
LG Augsburg (15)
LG Essen (15)
LG Heidelberg (15)
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (14)
AG Hamburg-Wandsbek (14)
BVerwG
zurück
|
vor
»Zum zeitlichen Geltungswillen der am 1. Oktober 1961 in Kraft getretenen Sonderregelung für Dienstunfälle im Rahmen lebensgefährlicher Diensthandlungen.«
»Die Apothekenpflichtigkeit der in § 29 des Arzneimittelgesetzes aufgeführten Arzneimittel richtet sich auch nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zum Erlaß der Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 AMG weiterhin nach der Verordnung betreffend den Verkeh
»Die steigende Zahl von Kriegsdienstverweigerungen berechtigen den Bundesminister der Verteidigung, die auf seinem Erlaß vom 15. Oktober 1966 beruhende Vergünstigung waffenlosen Dienstes, die er den ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst währen
»Durch den Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 1. Juli 1968, der die in dem Erlaß vom 15. Oktober 1966 gewährte Vergünstigung waffenlosen Dienstes von Soldaten, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst während ihrer Zugehörigkeit z
»Wehrpflichtigen gegenüber, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bereits unter der Herrschaft des die Vergünstigung waffenlosen Dienstes gewährenden Erlasses des Bundesministers der Verteidigung vom 15. Oktober 1966 beantragt haben, ist der di
Beachtlichkeit eines Flächennutzungsplans bei Außenbereichsvorhaben; Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung
»Macht jemand als (volksdeutscher) Vertriebener Vertreibungsschaden an Wirtschaftsgütern geltend, die er nach der Einbeziehung des Vertreibungsgebietes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung durch Beschlagnahme verloren hatte, wei
»Zur Rechtspflicht eines Prüflings, einen Prüfungsmangel rechtzeitig geltend zu machen.«
»Über die Grenzen des Ermessens des Personalrats bei Freistellungsvorschlägen (Weiterentwicklung zu BVerwGE 5, 263; 16, 12).«
»Das Ausgestaltungsvorrecht des Schienenunternehmens im Schienenparallelverkehr und Schienenersatzverkehr schließt einen Besitzschutz des Altunternehmens nach § 13 Abs. 4 PBefG nicht aus.«
»Zur Bedeutung des Unterhaltsverzichts, den eine Beamtenwitwe vor der Scheidung einer zweiten Ehe mit dem Ehemann vereinbart hat, für ihren Anspruch auf (wiederaufgelebtes) Witwengeld.«
»1. Zur Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis (hier bei Dienstbefreiung) und zu den Grenzen verwaltungsgerichtlicher Prüfung der Ermessensausübung. 2. Zum Beweis durch amtliche Auskunft. 3. Zu den Erfordernissen der Aufklärungsrüge.«
»Nur Widerrufsbeamte mit Dienstbezügen gelten nach § 6 Abs. 2 G 131 unter den dort bezeichneten weiteren Voraussetzungen als in den Ruhestand getreten.«
»Bedarf die Klagerücknahme der Einwilligung des Beklagten, so wird sie erst mit dem Eingang der Einwilligungserklärung wirksam.«
»Bewertungsmaßstäbe, die nicht unmittelbar in Rechtsvorschriften gesetzt sind, finden auf rechtsbeständig abgeschlossene Feststellungsverfahren auch dann keine Anwendung, wenn die Bewertungsausschüsse solche Bewertungsmaßstäbe auf Grund von mit Rückwirkun
»Der Zusammenhang des Schadens mit den Vertreibungsmaßnahmen bedarf jedenfalls dann im Rahmen des § 12 LAG gesonderter Prüfung, wenn kein typischer Fall der Vertreibung im engeren Sinn vorliegt. Zum 'erlaubten Betrieb'.«
Einheitlichkeit einer Erschließungsanlage bei unterschiedlicher Baulastträgerschaft; Verbindungsstraße als Erschließungsanlage; Freistellung von Erschließungsbeiträgen
»Die Deutsche Bundespost darf in Fernsprechrechnungen, die durch elektronische Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden, den Umlaut 'ö' im Namen des Empfängers mit 'oe' wiedergeben.«
»Die für die Zulässigkeit einer Berufung des Beigeladenen erforderliche Beschwer ergibt sich nicht schon daraus, daß die Rechtskraft des Urteils auch den Beigeladenen bindet.«
»Im Unterhaltsbeitragsverfahren nach § 110 BDO steht dem Bundesdisziplinaranwalt ein Beschwerderecht nicht zu.«
»Zur Berechtigung der Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge bei Inhaftierung eines Beamten.«
»Nach den Vorschriften der 7. FeststellungsDV haben Verfolgte nur dann einen Anspruch auf Schadensfeststellung, wenn sie ihn ohne Verfolgungsmaßnahmen und bei Fortbestand ihrer Rechte bis zum Schadenszeitpunkt nach den Vorschriften des Feststellungsgesetz
Versetzung eines Beamten; Beurteilungsspielraum des Dienstherrn über das dienstliche Bedürfnis für eine Versetzung; Unbestimmter Rechtsbegriff; Fürsorgepflichtverletzung durch versetzungsbedingte Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Eintritts der Dienstun
»1. Über die verfassungsrechtlichen Schranken der gesetzlichen Ermächtigung des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zur Ausübung des Ermessens bei der Genehmigung einer Nebentätigkeit des Beamten gegen Vergütung. 2. Zur Abgrenzung des behördlichen Ermessen
»Ob im Bundesbeamtenrecht ein ungeschriebener allgemeiner Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung gilt, aus dem folgt, daß für die Zeit, in der ein Beamter schuldlos keinen Dienst geleistet hat, auf die Dienstbezüge eine anderweitig erzielte Arbeitsvergü
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen den Bau von Garagen im Wohngebiet
Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung
Die Gemeinde wirkt an überörtlichen, aber ortsrelevanten Planungen kraft ihrer Planungshoheit mit. Sie kann eine Planfeststellungsentscheidung anfechten.
»1. Zum Rechtsschutz einer Gemeinde gegen eine Planfeststellung nach dem Bundesbahngesetz, die ihre Planungshoheit für die Planung des örtlichen Verkehrsnetzes nachhaltig berühren kann. 2. Zur Anwendung von Landesrecht im Rahmen eines bundesrechtlich gere
»Eine nach § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG als erteilt geltende Bodenverkehrsgenehmigung bindet im Rahmen des § 21 BBauG die Baugenehmigungsbehörde bei der Entscheidung über eine Baugenehmigung.«
»1. Subventionsansprüche für importierten Hartweizen sind vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen. 2. Es ist zweifelhaft, ob Verordnungen des Rates der EWG Bundesrecht im Sinne von § 137 Abs. 1 VwGO darstellen; auf jeden Fall muß das Bundesverwaltu
»Zu den Grenzen des sog. Referenzverfahrens bei der Einfuhr von Ernährungsgütern.«
»Zur rechtlichen Bedeutung des Verbots, Einfuhrgenehmigungen zu übertragen.«
»Bei der gemeinsamen Wahl zum Personalrat können gruppenfremde Vertreter nicht vorgeschlagen werden.«
»Ein Personalratsmitglied kann nur dann aus dem Personalrat ausgeschlossen werden, wenn es die grobe Pflichtverletzung schuldhaft begangen hat. Das Verschulden ist nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.«
»Ein auf Grund der Wehrpflicht dienender Soldat handelt noch nicht pflichtwidrig, wenn er außerhalb seines Dienstes in Zivil und in räumlicher Trennung von militärischen Bereichen und Veranstaltungen Schriften des Verbandes der Kriegsdienstverweigerer ver
»Mit der Verpflichtungsklage kann nur die Verurteilung zum Erlaß eines Verwaltungsaktes, nicht die Verurteilung zu einer sonstigen Amtshandlung begehrt werden. Die Frage, ob mit dem Antrag auf Erteilung einer Auskunft der Erlaß eines Verwaltungsaktes bege
»Die Gesundheitsbehörde ist bei ihrer Entscheidung, ob die Bestallung eines Arztes, der wegen Beihilfe zum Mord in einem Konzentrationslager zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden ist, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung zurückzunehmen ist,
»Bei nur einseitiger Erledigungserklärung des Klägers beschränkt sich der Rechtsstreit grundsätzlich auf die Erledigungsfrage; der Beklagte unterliegt in diesem Streit, wenn die Erledigung festgestellt wird. Hat der Beklagte in einem solchen Fall ein bere
»Der Bescheid über die Einberufung zum Wehrdienst ist ein gestaltender Verwaltungsakt, durch den das Wehrpflichtverhältnis in ein Wehrdienstverhältnis übergeführt wird; seine Rechtswirkung erschöpft sich nicht in der außerdem in ihm enthaltenen Bekanntgab
»Die in § 246 Abs. 2 LAG geregelte Degression der für die festgestellten Schäden maßgebenden Eingangsgrundbeträge verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.«
»Die Gemeinden sind nicht berechtigt, für die Beitreibung von Beitragsrückständen Gebühren von dem ersuchenden Versicherungsträger zu erheben.«
»Eine einschlägige strafgerichtliche Vorstrafe kann bei Bemessung der Disziplinarmaßnahme wegen erneuter Trunkenheit am Steuer auch dann berücksichtigt werden, wenn die früher deshalb verhängte Disziplinarmaßnahme getilgt und nicht mehr berücksichtigungsf
»Auf wiedergutmachungsrechtliche Versorgungszahlungen an frühere Bedienstete jüdischer Gemeinden und Einrichtungen sind nicht anzurechnen Sozialversicherungsrenten, soweit diese darauf beruhen, daß verfolgungsbedingte Zeiten der Arbeitslosigkeit oder eine
Regelungsgehalt des § 35 Abs. 3 BBauG
»Zur Berufung auf Unrechts- und Schuldausschließungsgründe gegenüber der Anwendung des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, hier gegenüber einem Kriegsgefangenen).«
»1. Zur Anwendung des § 127 BRRG auf einen zwischen einem Kommunalverband als Dienstherrn und dem Staat ausgetragenen Rechtsstreit, zu dem ein Kommunalbeamter beigeladen ist. 2. Zur Zulässigkeit der Klage eines Kommunalverbandes gegen eine beamtenrechtlic
»Mit Stellung eines Antrages auf Erhöhung des auf Lebenszeit bewilligten Unterhaltsbeitrages nach Art. III § 7 Abs. 1 NOG entsteht ein Anwartschaftsrecht, das im Falle des Todes des Antragstellers vor Entscheidung über seinen Antrag auf die versorgungsber
»1. Eine zu den Personalakten gelangte schriftliche Mißbilligung, in der eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung festgestellt wird, unterliegt der Tilgung nach § 42 a WDO. 2. Das gleiche gilt für eine Einstellungsverfügung nach § 79 WDO, die die Feststel
»Die Versagung der in § 28 Abs. 1 BSchVG für die Beschlüsse der Frachtenausschüsse vorgesehenen Genehmigung des Bundesministers für Verkehr kann von diesen angefochten werden. Die einzelnen Schiffahrtstreibenden (Reedereien, Schifferbetriebsverbände) sind
»Zur Vergabe von Räumen einer Gemeinde an eine politische Partei für eine öffentliche Parteiveranstaltung.«
»Der ohne Zustimmung seines Dienstherrn in das Ausland übergetretene Beamte ist ausnahmsweise dann nicht kraft Gesetzes entlassen, wenn er zweifelsfrei erkennbar den Entschluß, seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland zu nehmen, auf Grund eine
»Unlauterkeiten, die zur Gewährung von Entschädigungen nach dem Besatzungsrecht geführt haben, begründen eine Rückforderung nach allgemeinen Grundsätzen, nicht aber eine Ausschließung nach dem Abgeltungsgesetz.«
»Zum Widerruf der Gleichstellung nach dem Schwerbeschädigtengesetz.«
»Zur Frage, ob die Bestimmungen des 'Honnefer Modells' bei Studierenden des zweiten Bildungsweges den Gleichheitssatz verletzen.«
»Die Baulandsteuer (Grundsteuer C) war mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»1. Das Bundesoberseeamt ist kein Gericht. 2. Sprüche des Bundesoberseeamtes, die lediglich ein schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten feststellen, sind keine Verwaltungsakte und können vor den Verwaltungsgerichten nicht angefochten werden.«
Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge
Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG; Mehr als nur geringfügige Verschlechterung
Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG
Höhe des gemeindlichen Eigenanteils am Erschließungsaufwand
»1. Zu den Voraussetzungen der Wehrdienstausnahme wegen einer zehnjährigen Verpflichtung zum Katastrophenschutzdienst mit Zustimmung der zuständigen Behörde (Ergänzung und Fortsetzung zu BVerwGE 31, 94 und 109). 2. Zum Verhältnis der Aufgaben des Katastro
»Zum Genehmigungsverfahren nach § 16 GewO.«
»Die Wehrdienstausnahme für Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder 'an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes' verstorben sind, bezieht sich nicht auf Brüder, die an den Folgen einer im Dienst der Bundeswehr erlittenen
»Ist in einem wehrbehördlichen Bescheid die Feststellung enthalten, daß der Wehrpflichtige nicht kraft Gesetzes vom Wehrdienst befreit ist, so kann die dagegen erhobene Anfechtungsklage ergänzt werden durch einen den Befreiungstatbestand betreffenden Fest
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Zugriff eines Beamten auf ihm anvertraute Gelder einer sozialen Einrichtung seiner Verwaltung.«
»Mit Verlassen des Wohnortes und des Staatsgebietes aus Furcht vor künftigen Verfolgungsmaßnahmen braucht der Wohnsitz nicht aufgegeben worden zu sein. Wer in der Annahme das Staatsgebiet verlassen hat, er tue dies nur vorübergehend, dem fehlt im Zweifel
Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines Bebauungsplans
»Zur Frage der Sorgfaltspflichten eines Kreditinstituts im Falle der Gewährung eines Aufbaudarlehens.«
»Zur Frage der Nachversicherung (§ 72 G 131) der gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit von den Rechten nach Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG ausgeschlossenen Personen. Zur Vere
»Bei der Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages nach Art. III § 7 des Neuordnungsgesetzes ist eine Eigenrente der Witwe nicht anzurechnen.«
Zulässigkeit einer Fischerhütte im Außenbereich
Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich
»Stationäre Heilbehandlung im Rahmen der Tuberkulosehilfe kann Krankenhausbehandlung im Sinne des § 276 Abs. 1 LAG sein, so daß gegebenenfalls der Ausgleichsfonds den Fürsorgeverbänden 25 v. H. der Kosten erstatten muß. Im Erstattungsverfahren sind die §§
»Die natürlichen Eltern haben für ein von Dritten an Kindes Statt angenommenes Kind, das sie ausschließlich unterhalten und erziehen, keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.«
»Zum Begriff einer Spareinlage nach dem Altsparerrecht.«
»Wäre es eine unbillige Härte, anstelle der Blindenhilfe ein Wohngrundstück zu veräußern, so kann die Behörde nach pflichtmäßigem Ermessen die Blindenhilfe auch in Form eines Darlehns gewähren.«
Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage [Beleuchtungsanlage für eine Straße]
»Vermögen am Todestag eines vor dem 21. Juni 1948 gestorbenen unmittelbar Geschädigten, das gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 der 9. LeistungsDV-LA zu bewerten ist, ist der Nachlaß.«
»1. Im Unterhaltsbeitragsverfahren nach § 110 BDO steht dem Bundesdisziplinaranwalt ein Beschwerderecht nicht zu. 2. Von der Verwaltung ist im Verfahren nach § 110 Abs. 2 BDO nur die oberste Dienstbehörde beschwerdeberechtigt.«
»Zur Bewertung der dienstunfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit eines durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits beeinträchtigten Beamten.«
»1. Zur Unterscheidung des 'Inkrafttretens' eines Änderungsgesetzes von der 'rückwirkend' auf einen vor der Gesetzesverkündung liegenden Zeitpunkt vorgesehenen Inkraftsetzung einzelner Gesetzesänderungen. 2. Ein am Tage des Inkrafttretens eines Änderungsg
»Das Ergebnis eines erfolgreich durchgeführten strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens kann eine Änderung der Sachlage bewirken, die das Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Ausschließungsverfahrens erfordert.«
»Die Regelung in § 13 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 PostO verstößt nicht gegen das Grundgesetz; sie hält sich auch im Rahmen der durch § 14 PostVerwG eingeräumten Ermächtigung.«
»1. Die Berücksichtigung einer Bowling-Anlage bei der Bemessung der Schankerlaubnissteuer ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Anlage mit der Gaststätte eine Einheit bildet. 2. Allein der Umstand, daß der Inhaber einer neuen Schankerlaubnis
»1. Für die Rüge nicht vorschriftsmäßiger Behandlung von Wehrbeschwerden ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten nicht eröffnet. 2. Die Rechte des Soldaten werden nicht verletzt, wenn der Dienstvorgesetzte der Beschwer bereits im Wege der Dienstaufsi
»Läßt der Kriegsbeschädigte Kindergeld und Kinderzuschlag dem Kinde, für das Erziehungsbeihilfe begehrt wird, tatsächlich zukommen, so sind diese Zuflüsse als Mittel des Kindes bei der Erziehungsbeihilfe anzurechnen.«
»Zur Versetzung auf Ermächtigungsstellen.«
»Von einer Verweisung an das Verwaltungsgericht ist abzusehen, wenn der Antragsteller eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht begehrt und trotz Belehrung auf wehrdienstgerichtlicher Entscheidung besteht.«
»Das Gesetz über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes bezieht sich nicht auf Beamte oder Richter, die sich schon vor der Annahme der Wahl im Ruhestand befanden.«
»Das erdiente Ruhegehalt eines Beamten ist nicht Voraussetzung für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages.«
»1. 'Vorgeschriebene Ausbildungszeiten' im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 BBesG können nur Laufbahnbewerber aufweisen. 2. Zur Anerkennung einer bei der sowjetzonalen Reichsbahn abgelegten Prüfung als Befähigung für die Beamtenlaufbahn im Bundesdienst. 3. Zur
»Durch die Neufassung der Bundesdisziplinarordnung ist eine Änderung der Voraussetzungen für die Einbehaltung von Dienstbezügen nicht eingetreten.«
»Hausgewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Entschädigung des durch die Musterung entstehenden Verdienstausfalls. Dies ist vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und mit dem Sozialstaatsgrundsatz.«
»'Nächsthöhere' Besoldungsgruppe im Sinne des § 141 a BBG ist nicht die Besoldungsgruppe, die der Beamte bei der nächsten laufbahnmäßigen Beförderung erreicht hätte, sondern die nach ihrer zahlenmäßigen Bezeichnung in der Besoldungsordnung der bisherigen
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich; Beschränkung einer schönen Aussicht
»Wird die Hauptverhandlung für mehr als 11 Tage unterbrochen, dürfen dieselben Beamtenbeisitzer an der neuen Hauptverhandlung nicht teilnehmen, sofern sie nicht nach der Jahresliste zur Teilnahme an der Sitzung heranstehen.«
Nachbarklage gegen einen 'Befreiungsbeschluß' für ein Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich [§ 34 BBauG]
»Eine besondere schriftliche ärztliche Vorprüfung ist nach § 33 der Bestallungsordnung für Ärzte in der Fassung vom 14. Juli 1957 nicht zulässig.«
»Wird nach einer Wahlanfechtung die Wahl zum Personalrat in einer Gruppe wiederholt, so verbleibt es - wenn nicht die Voraussetzungen für eine Neuwahl nach § 25 Abs. 1 Buchst. a PersVG vorliegen - bei den Voraussetzungen (Sitzverteilung, Zahl der Untersch
»Die bei den Betreibsamtsvorständen der Bundesbahn gebildeten Wohnungsausschüsse widersprechen nicht dem Personalvertretungsgesetz.«
»Das 2. Vermögensbildungsgesetz gestattet nicht die vermögenswirksame Anlage von Bezügen der in den Ruhestand versetzten Beamten und Richter.«
»Der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens gilt auch für § 14 BDO. Diese Vorschrift ist aber nicht anwendbar, wenn in einer Punktensache nur ein Teil des Dienstvergehens kriminell bestraft worden ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer tatsächlic
»Gegenstand einer Versicherung können auch aus der Abnutzung von Sachgütern (hier: Fernsehgeräten) herrührende Schäden sein, wenn der Schadenseintritt oder die Schadenshöhe innerhalb der Versicherungszeit ungewiß ist.«
»Die Straßenverkehrsbehörde ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO befugt, bei zeitlich begrenztem Parken die Verwendung einer Parkscheibe vorzuschreiben. Das Aufstellen eines Verkehrszeichens nach Bild 23 der Anlage zur Straßenverkehrs-Ordnung mit der Zusatztaf
»Mehrere Ferienziel-Reisen, die zwar ein gemeinsames Reisezeil, aber verschiedene Ausgangspunkte haben, können nicht mit ein und demselben Kraftomnibus durchgeführt werden. Der Begriff der benachbarten Orte in § 48 Abs. 3 PBefG ist mit dem Begriff der Nac
»1. Zum Begriffe der Förderungswürdigkeit in § 9 JWG. 2. Zur Auslegung des Art. 5 GG.«
Nachbarklage gegen [rechtswidrige] Baugenehmigung; Klage des Bauwilligen gegen Rechtsänderungen aufgrund eines Nachbarwiderspruchs; Tiefgreifende Umgestaltung der vorhandenen Bebauung
»Die grundrechtliche (Kern-)Gewährleistung der Teilnahme am Gemeingebrauch (vgl. BVerwGE 30, 235 [238]) schließt, soweit sie auf Art. 14 Abs. 1 GG zurückgeht ('Anliegergebrauch'), ein Recht ein, das durch die Einziehung der Straße verletzt werden kann.«
Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße
»1. Zur Berufung auf Wegfall der Bereicherung gegenüber der Rückforderung überzahlter Bezüge, wenn der Empfänger zur Überprüfung der Berechnung unfähig war und auf deren Richtigkeit vertraut hatte - hier, nachdem einem von ihm zur Kontrolle eingeschaltete
»1. Sieht der Disziplinarvorgesetzte, dem die Einleitungsbefugnis zusteht, in Anwendung des Opportunitätsprinzips von der Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens ab, so liegt darin kein Strafloslassen eines Dienstvergehens im Sinne des § 24 A
»Zur gerichtlichen Nachprüfbarkeit der Entlassung eines Leutnants wegen mangelnder Eignung als Berufsoffizier.«
»Wird der Wehrdienst nicht zu dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt angetreten, so ist die Festsetzung eines neuen Diensteintrittstermins ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt. Dieser Verwaltungsakt ist nicht mehr Einberufungsmaßnahme,
»Für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Atomgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen ist in bezug auf die Befreiung von Gebühren die Gegenseitigkeit zwischen dem Bund und dem Lande Nordrhein-Westfalen gewährleistet.«
»Die Erhebung einer Mindeststeuer nach § 17 a des Gewerbesteuergesetzes verstößt nicht gegen das Grundgesetz.«
»Säumniszuschläge für verspätet geleistete Vorauszahlungen sind insoweit herabzusetzen, als sie auf einen Betrag entfallen, der nach der endgültigen Festsetzung der Steuer zu erstatten ist.«
»Die Deutsche Bundesbahn ist verpflichtet, die nach Landesrecht festgesetzten Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz zu zahlen. Die Gegenseitigkeit der Gebührenbefreiung ist auf diesem Gebiet zwischen Bund und Län
Herstellung einer Straße vor Inkrafttreten des BBauG
»Zur Zuständigkeit für die Rückforderung von Leistungen nach dem sogenannten Honnefer Modell.«
»Zur Frage, wer für die Tuberkulosehilfe Sicherungsverwahrter zuständig ist. Zum Umfang der Rechtskraft eines Urteils, durch das die Klage gegen einen sozialhilferechtlichen Bescheid abgewiesen wird.«
»Der Träger der Sozialversicherung hat gegen den Träger der Sozialhilfe keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihm in der irrtümlichen Erfüllung einer Leistungspflicht nach der Reichsversicherungsordnung entstanden sind.«
»Zur Berechnung der Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern.«
»Die Wegnahme eines Schleppkahnes, den der Eigentümer aus den Ostvertreibungsgebieten in den Geltungsbereich des GG überführen wollte, durch die russische Besatzungsmacht ist ein Schaden nach dem BFG, wenn sie in dem Gebiet der SBZ geschah; die Wegnahme k
»1. Für einen aus kriegsbedingten Gründen stillgelegten Betrieb ist als Bewertungsstichtag für das Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Betriebsschulden abweichend von § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vor
»1. Die Schleusen an Bundeswasserstraßen sind unselbständige öffentliche Anstalten. 2. Bei der Festsetzung von Schleusenbetriebszeiten sind die Interessen der Benutzer gegen die Leistungsfähigkeit der Schleuse abzuwägen. Die Schließung von Schleusen an So
»1. Zur Befugnis, Recht durch eine Satzung zu setzen (Autonomie). 2. Aus Art. 5 Abs. 3 GG ergibt sich nicht, ob die Hochschule oder die Studentenschaft befugt ist, die studentische Krankenversorgung zu regeln. 3. Die Pflichtmitgliedschaft des Studenten be
»Der Konkursverwalter über das Vermögen eines Güternahverkehrsunternehmers kann weder auf Grund der dem Gemeinschuldner erteilten, nach Konkurseröffnung jedoch unanfechtbar zurückgenommenen Erlaubnis noch auf Grund seiner amtlichen Stellung Güternahverkeh
»Zu den zeitlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallausgleich: 'In seiner Erwerbsfähigkeit wesentlich beschränkt' ist der Beamte jedenfalls dann, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 25 v. H. über die 13. Woche nach dem Dienstu
»Zur Frage der Doppelbestrafung und Bemessung der Disziplinarmaßnahme, wenn die Tat bereits bei der Ahndung eines anderen Dienstvergehens berücksichtigt worden ist.«
1. § 25 Abs. 1 StVG ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Von der Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 StVG ein Fahrverbot anzuordnen, darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn feststeht, daß der angestrebte Erfolg im Einzelfall auch mit ei
»Für die Errechnung der Höhe der jährlichen Sonderzuwendung gehören zu den 'Bezügen auf Grund einer Tätigkeit im Dienst des Bundes' im Sinne des § 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 1965 nicht die Bezüge, die ein ohne Dienstbezüge beurlaubter Beamter währ
»Zum Anspruch der politischen Parteien auf die Benutzung gemeindlicher Räume und zum Ausschluß einer Partei bei drohenden Beschädigungen.«
»1. Zum Begriff des nicht in der Person des Kindes liegenden Grundes für eine Ausbildungsverzögerung im Recht des Kinderzuschlages (§ 18 Abs. 4 BBesG); hier: bei freiwilliger Verpflichtung eines Wehrpflichtigen zum Wehrdienst auf Zeit. 2. Zum Begriff der
»Eine wegen der Nichtanhörung des Beamten fehlerhafte Einleitungsverfügung macht das förmliche Disziplinarverfahren nicht unzulässig. Der Verfahrensfehler kann durch nachträgliche Anhörung im Untersuchungsverfahren geheilt werden.«
»Gegen einen Aussetzungsbeschluß nach § 79 Abs. 4 WDO ist grundsätzlich eine Beschwerde nicht zulässig.«
»1. Zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 154 ff. VwGO auf die Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren bei der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden. 2. Zur Verpflichtung des Dienstherrn, die durch die Untersuchung eines Dienstunfalls u
»1. Bei der Vorlage einer Rechtsfrage kommt es für die Beurteilung, ob es sich um eine solche von grundsätzlicher Bedeutung handelt, auf die Auffassung des Truppendienstgerichtes an. 2. Ein Soldat ist auch dann gemäß § 3 Abs. 2 des Vertrauensmänner-Wahlge
»1. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG in der Fassung des Neuordnungsgesetzes ist als milderes Gesetz gegenüber §§ 54 Satz 3, 77 Abs. 1 BBG aF auch auf ein Verhalten vor Inkrafttreten des Neuordnungsgesetzes anzuwenden. 2. Der disziplinarrechtliche Grundtatbestand de
»Es ist ein möglicherweise unheilbarer Verfahrensmangel, wenn in einer zur Beseitigung von Mängeln zurückgegebenen Anschuldigungsschrift die ursprünglichen Seiten gegen inhaltlich veränderte derart ausgetauscht werden, daß die vorgenommenen Änderungen nic
»1. Das Disziplinargericht ist nicht befugt, den Einbehaltungsbetrag nach eigenem Ermessen neu festzusetzen; es kann aber feststellen, daß ein Ermessen hinsichtlich des Höchstbetrages nur in bestimmter Weise ausgeübt werden kann. 2. Eine Einbehaltungsanor
»1. Zur Vereinbarkeit unterschiedlicher Festsetzung der Bagatellgrenze für Beihilfeanträge der 'Posthalter I' einerseits und der 'A-Mitglieder' der Postbeamtenkrankenkasse sowie der Tarifbediensteten der Bundespost andererseits mit dem Gleichbehandlungsgr
»Nicht nur die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, sondern auch ihre in einem hiervon getrennten Schriftsatz enthaltene Begründung sind einzureichen bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten werden soll.«
»Hat der Berechtigte durch Verzicht auf die Weitergewährung von Unterhaltshilfe die Erfüllung der Hauptentschädigung erlangt, kann er dem Verlangen der Ausgleichsbehörden auf Rückforderung der nach dem Leistungsaustausch zuviel gezahlten Kriegsschadensren
»Zur Kürzung der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge bei Arbeitsscheu.«
»Im zweiten Weltkrieg hat eine als Dienstunfall anzuerkennende Erkrankung 'in Ausübung militärischen Dienstes' ein Beamter erlitten, der als Soldat im militärischen Einsatz infolge Verzehrs trichinenverseuchter Truppenverpflegung an Trichinose erkrankt un
»Wiederbeschaffte entsprechende Wirtschaftsgüter im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 4 Halbsatz 2 Buchst. b FG sind grundsätzlich nur solche, die der wirtschaftlichen Einheit zugeführt worden sind, die vom Kriegssachschaden betroffen war. Die Wirtschaftsgüter ein
Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets
Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands [Sachaufwendungen; Kosten für die Einrichtung einer provisorischen Erschließungsanlage und für deren Beseitigung]
»Der Weg eines Beamten in der Mittagspause zur Familienwohnung zwecks Einnahme des Mittagessens steht auch bei 'durchgehender' Arbeitszeit grundsätzlich unter Dienstunfallschutz.«
Fehlender Rechtsanspruch auf Plangewährleistung; Erhebliche nachhaltige Veränderung der vorgegebenen Grundstückssituation
»Zum Gleichbehandlungsgrundsatz im Recht der - nordrhein-westfälischen - Ministerialzulagen (unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).«
»Zur Frage, ob einem mit Anspruch auf freie Heilfürsorge ausgestatteten Beamten für die Dauer eines vom Dienstherrn finanzierten Krankenhausaufenthalts ein Beköstigungsgeld von seinem Gehalt abgezogen werden kann (hier verneint für einen Polizeivollzugsbe
»Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision führen zwar übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten zur Kostenentscheidung und zur Einstellung des Verfahrens (Beschluß vom 8. Juli 1965 - BVerwG III B 6.64 - [NJW 196
Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht
Keine - analoge - Anwendbarkeit des § 182 Abs. 1 (Erklärungsadressat) auf öffentlich-rechtliche Genehmigungen (Zustimmungen), etwa eine Bodenverkehrsgenehmigung i.S. von § 19 Abs. 4 BBauG [a.F.] (Abgrenzung zu etwaiger Analogie bei der Frage der Rückwirku
Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu Lasten des Bauherrn nach Nachbarwiderspruch; Wirksamwerden der Baugenehmigung; Beweislast
»Eine rechtlich aufgehobene und nur tatsächlich weiterbetriebene Zweigstelle eines Amtsgerichts ist bei der Bestimmung des besoldungsrechtlichen Ortszuschlags nicht als 'Dienststelle' anzusehen.«
»Die Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung über die Verteidigung sind im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht anwendbar.«
»1. Der Begriff 'übertragbare Krankheit' in § 17 Abs. 4 Satz 3 des Soldatengesetzes bestimmt sich nach der Begriffsbildung in § 1 des Bundesseuchengesetzes. 2. Der Wundstarrkrampf ist eine übertragbare Krankheit im Sinne dieser Vorschriften. 3. Die Wertun
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe die Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Kriegsbeschädigte im Rahmen der Kriegsopferfürsorge unterstützt werden kann.«
»Zur Frage der behördlichen Aufsicht nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz über Spielkreise Minderjähriger.«
»1. Ein Reserveoffizier, der im Wehrdienstverhältnis stehende Soldaten in Flugschriften zwecks Verhinderung eines Notstandseinsatzes der Bundeswehr vorsätzlich zum Mißbrauch des Grundrechts der Kriegsdienstverweigerung, zur Befehlsverweigerung und zum akt
»1. Zum Begriff des handwerklichen Nebenbetriebes im Sinne des § 3 Abs. 1 HwO i. Vbdg. m. § 2 Nr. 3 HwO. 2. Zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Rechtsmäßigkeit einer Mitteilung nach § 11 HwO. 3. Die Eintragung eines handwerklichen Nebenbetriebes in
»Die Mitteilung der zuständigen Landesbehörde an das Finanzamt, ein Grundstückskauf erfülle nicht die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung für die Grunderwerbssteuerfreiheit nach Art. 1 Nr. 2 des bayerischen Gesetzes vom 10. Februar 195
Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft
»Zur Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit.«
»Zur Frage der Versagung des rechtlichen Gehörs bei schriftlichen Zeugenanfragen des Gerichts ohne Zustimmung der Prozeßbeteiligten.«
»Zur Frage, ob ein von der Landesversicherungsanstalt gezahltes Taschengeld auf die Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz anzurechnen ist.«
»Die Vollstreckung des disziplinaren Arrestes gegen einen Soldaten, der zuvor wegen derselben Tat vom Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, ist auch dann unzulässig, wenn die Vollstreckung der gerichtlichen Freiheitsstrafe zur Bewäh
»Ein Ehegatte ist allein Eigentümer des verlorenen Hausrats im Sinne des § 293 Abs. 2 Satz 4 LAG gewesen, wenn glaubhaft gemacht ist, daß dem anderen Ehegatten keine Hausratgegenstände gehörten, die - gemessen am Gesamthausrat - von erheblichem Wert waren
»1. Die Höhe der Hausratentschädigung für den Erben eines Verfolgten, der nach § 5 Abs. 4 Satz 2 der 11. LeistungsDV-LA als unmittelbar Geschädigter gilt, bemißt sich nach den Verhältnissen des Verfolgten. 2. Der Erbe eines Verfolgten, dessen Vermögenssch
»Die Schadensberechnung bei Verlust einer Forderung, deren Zinsgenuß einem anderen als dem Gläubiger des Kapitalanspruchs zustand, ist gemäß § 17 Abs. 1 FG und in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 3 BewG vorzunehmen.«
»Für eine Pflichtenmahnung im Sinne von § 14 BDO bedarf es konkreter Anhaltspunkte.«
»§ 323 Abs. 8 LAG, nach dem Mittel für die Gewährung von Beihilfen zur Beschaffung von Hausrat an Personen bereitgestellt werden können, die in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung nach den §§ 230, 301, 301 a LAG antragsberechtigt geworden s
»Die zum Nachweis der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft erteilten Ausweise nach § 15 BVFG sind hinsichtlich der in ihnen getroffenen Feststellungen auch für die Staatsangehörigkeitsbehörden verbindlich.«
»Der Leistungsbescheid, durch den der Bund als Dienstherr seinen Anspruch gegen einen Soldaten auf Ersatz des Schadens, der ihm aus einer während des Wehrdienstverhältnisses begangenen Verletzung der Dienstpflicht entstanden ist, geltend macht, unterbrich
»Legt ein Antragsteller keine beweiskräftigen Unterlagen im Sinne des § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV vor, obwohl er dazu in der Lage ist, so haben die Ausgleichsbehörden die Schadensfeststellung abzulehnen (Fortführung von BVerwGE 32, 292).«
»1. Eine 'sonstige Vereinbarung' im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 1 der 7. FeststellungsDV setzt voraus, daß der Verfolgte rückerstattungsrechtlich noch verfügungsbefugt war. 2. Sind in Fällen der Entziehung von Wirtschaftsgütern, an denen ein Kriegssachschad
»1. Bei durch Vertreibungsmaßnahmen in Verlust geratenen ruhenden Betrieben kann die Abschreibung auf das Anlagevermögen nur bis zum maßgeblichen Feststellungszeitpunkt (regelmäßig der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres) vorgenommen we
»Im Rahmen der Wiederaufnahme des Verfahrens beurteilt sich die Frage, ob eine andere Urkunde das Ergebnis des früheren Verfahrens für den Kläger günstig beeinflußt haben würde, nach der Rechtsanschauung des Restitutionsrichters. Zur Frage der willkürlich
»Die Haftung des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn ist nur im hoheitlichen Bereich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zur Abgrenzung hoheitlicher von nicht hoheitlicher Tätigkeit. Zum Einwand mitwirkenden Verschuldens gegenüber Schadenser
»1. § 36 Abs. 2 SchwbG ist bei Entlassungen von Beamten auf Lebenszeit, die noch nicht die Wartezeit für die Erlangung der Ruhegehaltsberechtigung (§ 106 Abs. 1 Nr. 1 BBG) abgeleistet haben, zumindest entsprechend anzuwenden. 2. Zu den Erfordernissen der
»Die Dienststelle hat diejenigen Reisekosten von Personalratsmitgliedern nicht zu tragen, die durch die Teilnahme an einer gewerkschaftlich veranstalteten Personalrätekonferenz entstanden sind.«
»Ein Personalratsmitglied kann die Erstattung der durch den Besuch eines Bediensteten im Krankenhaus entstandenen Reisekosten nur dann von der Dienststelle verlangen, wenn ein konkreter im Aufgabenbereich des Personalrats liegender Anlaß zu diesem Besuch
»Ein nach § 4 des Gesetzes betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen i. V. m. § 109 BDO ergangener Beschluß des Bundesdisziplinargerichts ist nicht anfechtbar.«
Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in einer Ortssatzung; Fortbestehen von Garnisonverträgen mit der früheren Wehrmacht; Vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes vertraglich vereinbarter Erlaß von Anliegerleistungen
Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei Teilmaßnahmen; Verjährung
Auch eine noch nicht förmlich festgestellte Straßenplanung kann einen öffentlichen Belang bilden, der einem Vorhaben entgegensteht.
Verfestigtes Planungsvorhaben [hier: Trassenführung einer Fernstraße] als öffentlicher Beklang i.S. von § 35 Abs. 2 BBauG
»Zu den 'besonderen Umständen des Falles', welche es rechtfertigen, der 'nachgeheirateten Witwe' den Unterhaltsbeitrag zu versagen, gehören nicht Vorwürfe ehewidrigen Verhaltens, die den Versorgungsbehörden die ihnen wesensfremde Aufgaben aufnötigen, in d
»Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Musterungsbescheids ist maßgeblich die bei Abschluß des Musterungsverfahrens bestehende Sach- und Rechtslage.«
»Im Revisionsverfahren kann im Falle einer von Anfang an unzulässigen Revision die einseitige Erledigungserklärung des Revisionsklägers nicht zu einem Urteil führen, in dem über die Erledigung der Hauptsache entschieden wird (Ergänzung zu BVerwGE 20, 146)
»Zur Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz zählt im Falle der Krankenhausbehandlung auch die Gewährung eines Taschengeldes.«
»Kosten des Hilfsmittels bei der Eingliederungshilfe sind auch die Kosten zu dessen Unterhaltung (hier: Futtergeld für Blinden-Führhund). Zum Begriff der geringfügigen Mittel, deren Aufbringung von dem Hilfesuchenden selbst verlangt werden kann.«
»§ 113 BGB ist auf Beamtenverhältnisse entsprechend anwendbar.«
»1. § 7 Abs. 1 Satz 1 VwGO, demzufolge bei den Verwaltungsgerichten der Präsident und die Direktoren den Vorsitz in den Kammern führen, findet auch auf die bei den Verwaltungsgerichten nach § 77 Abs. 1 PersVG gebildeten Fachkammern Anwendung. 2. Zur Abgre
»Ein auf einem Wahlvorschlag mit dem Kennwort: 'nicht organisierte Angestellte' aufgestellter Wahlbewerber beeinflußt die Wahl zum Personalrat in einer die guten Sitten verletzenden Weise, wenn er seinen vor der Wahl vollzogenen Eintritt in eine Gewerksch
»Führt die Einberufung über die Dauer der Wehrdienstleistung hinaus zu einem zusätzlichen Zeitverlust bei der Wiederaufnahme der durch den Wehrdienst unterbrochenen Berufsausbildung, so kann darin eine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte li
Bemessung des Erschließungsaufwands bei unentgeltlicher Abtretung von Grundstücken durch Straßenanlieger
»Das allgemeine Dienstalter eines zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG gehörenden Richters beginnt auch dann mit dem Tag, an dem ihm erstmalig ein nach diesem Gesetz zu berücksichtigendes Amt der Besoldungsgruppe seines jetzigen Richteramts übert
»Eine Rechtsmittelbelehrung, aus der sich nicht ergibt, daß die Einlegungsfrist nur gewahrt ist, wenn die schriftliche Rechtsmittelerklärung vor Ablauf dieser Frist bei Gericht eingeht, rechtfertigt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.«
»Im Antragsverfahren nach § 17 WBO können Erklärungen eines Verfahrensbeteiligten nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines neuen Antragsverfahrens gemacht werden.«
Quasi-Bestandsschutz infolge Baulandqualität eines Grundstücks
»Zur Klagebefugnis des Zwischenpächters gegen die Freistellung einer Gemeinde von der Ersatzlandbeschaffung. Zum Inhalt und Ausmaß des Ersatzlandanspruchs.«
»Zur Frage, welchen Inhalt und welches Ausmaß die Verpflichtung der öffentlichen Hand hat, bei der Vergabe von Aufträgen Schwerbeschädigte bevorzugt zu berücksichtigen.«
»Zur Überleitung von bürgerlich-rechtlichen Ansprüchen im Rahmen der Sozialhilfe und zum Umfang der dabei anzustellenden Prüfung.«
»Zur Beweislast bei der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte (Fortführung und Ergänzung von BVerwGE 18, 168).«
»Zur Frage, nach welchen Grundsätzen der Nießbraucher 'angemessen' an den Beiträgen des Eigentümers zu beteiligen ist.«
»Zur Frage, was unter Bereitstellung von 'Land in verhältnismäßig geringem Umfange' zu verstehen ist im Gegensatz zu 'ländlichen Grundstücken in großem Umfang'. Durch das Fehlen eines angemessenen Kapitalbetrages für bereitgestelltes Land oder auch durch
»1. Die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der 7. FeststellungsDV zugunsten der dort genannten Gruppenverfolgten sprechende Vermutung bezieht sich nur darauf, daß der Vermögensverlust auf den in Satz 1 Nrn. 1-3 bezeichneten Maßnahmen beruhte, nicht jedoch darauf, daß
»Ein disziplinargerichtliches Verfahren ist auch zulässig, wenn die Einleitungsbehörde zuvor ausdrücklich wegen desselben Vorwurfs von der Einleitung des Verfahrens abgesehen hat.«
»1. Bei dem Dauerdelikt des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst kann sich die Anschuldigung über den Zeitpunkt der Unterzeichnung der Anschuldigungsschrift hinaus erstrecken, wenn dies ausreichend deutlich gemacht und die Deliktsdauer zeitlich bestimmbar
»Die Anordnung der Verwaltungsbehörde nach § 3 Abs. 2 StVZO, die dem Inhaber einer Fahrerlaubnis aufgibt, das Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle über seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen, ist kein anfechtb
»Die Einrichtung bewachter Parkplätze zur Regelung des ruhenden Verkehrs ist unzulässig.«
Verfolgungsschaden, Ständiger Aufenthalt in Ungarn am 31.12.1952
»Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Angeklagter oder ein Privatkläger berechtigt ist, die Aussagegenehmigung für einen im Strafprozeß als Zeugen benannten Beamten oder Richter bei dessen Dienstvorgesetzten zu beantragen. - Zur Anwendbarke
»Zur Überleitung von Unterhaltsansprüchen gegen Flüchtlinge.«
»Zur Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Gewährung beamtenrechtlicher Versorgung an Umsiedler und Vertriebene.«
»1. Der Soldat hat einen Anspruch darauf, daß ihm im Rahmen der Prüfung seiner Gegenvorstellung gegen eine Beurteilung nachträglich eingeholte Stellungnahmen des Beurteilenden eröffnet werden, insbesondere dann, wenn diese in Verbindung mit der vorangegan
»Für Vertriebene besteht eine gesetzliche Vermutung, daß sie durch die Schädigung ihre berufliche oder sonstige Existenzgrundlage verloren haben, es sei denn, daß sie ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend aus Leistungen der öffentlichen Fürsorge bes
»Der Wehrpflichtige kann sich nicht mit Erfolg auf einen Zurückstellungsgrund berufen, den er unter rechtsmißbräuchlicher Ausnutzung einer ihm aus einem anderen Grund eingeräumten Zurückstellungsfrist selbst herbeigeführt hat (Modifizierung von BVerwGE 20
»1. Die auf rechtsauslegenden Verwaltungsvorschriften beruhende ständige (rechtswidrige) Verwaltungsübung vermag weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensgrundsatz zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung der Verwalt
»Zur Begrenzung der dienstlichen Tätigkeit eines Beamten bei Kollision dienstlicher und privater Interessen.«
»1. Inhaber von Dienstämtern bei der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas können zum Kreise der hauptamtlich tätigen Geistlichen anderer Bekenntnisse gehören und vom Wehrdienst befreit sein; ob die hauptamtlich ausgeübte Tätigkeit 'geistlicher' Natur
»Der Geschädigte kann verlangen, daß bei der Einreihung in die Schadensstufe Einkünfte unberücksichtigt bleiben, die er auf Grund 'berufsfremder Verwendung' im Sinne des § 16 Abs. 1 letzter Satz FG bezogen hat, sofern er während des nach Nr. 1 Satz 2 dies
Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des gemeindlichen Eigenanteils; Entstehen der Beitragspflicht für Straße; Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands
Stundung des Erschließungsbeitrags
Die einzelnen Begriffe des § 1 sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Ihre Anwendung unterliegt voller rechtlicher Nachprüfung durch Genehmigungsbehörden und Gerichte. Ein Beurteilungsspielraum besteht nicht vorbehaltlich der Abwägungsentscheidung. Das gemeindl
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der Fristüberschreitung in § 6 Abs. 4 S. 1 BBauG; § 1 Abs. 4 und 5 BBauG als Schranke des Planungsermessens
»Zu den Begriffen des Mehraufwands und der Fahrtauslagen bei der Reisekostenvergütung; hier: Benutzung von privat angeschafften Zeitkarten der Bundesbahn bei Dienstreisen.«
»Zum Dauerparken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Weiterführung von BVerwGE 23, 325).«
Erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen, so ist die Baugenehmigungsbehörde nicht schon deshalb zur Erteilung der Baugenehmigung verpflichtet.
Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde
»1. Der Anwendung des § 7 G 131 unterliegt auch die von einer Gemeinde vorgenommene Ernennung zum Beamten, die sich ohne besoldungsrechtliche Verbesserung unmittelbar an die Entlassung dieses Beamten aus dem Reichsdienst anschloß. 2. Gegen die Grundsätze
»Für den Ablauf der in Art. 138 BayBG 1946 (= § 150 BBG) vorgesehenen Meldefristen ist der Eintritt des Dienstunfalls maßgebend; eine Folge - auch eine mittelbare Folge - des Dienstunfalls ist daher nicht meldepflichtig.«
»Die Hausratentschädigung, die ein Verfolgter nach den Vorschriften der 7. FeststellungsDV zu beanspruchen hat, kann nicht wegen solcher Entschädigungszahlungen gekürzt werden, die dem Verfolgten für den Verlust von bei der Schadensfeststellung berücksich
»Gegenüber der Entscheidung der Ausländerbehörde, durch die ein nach der Einreise gestellter Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird, kann das Gericht durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs vorl
»Auf einen Unterhaltsbeitrag nach Art. III § 7 NOG sind die während seiner Laufzeit bewirkten Leistungen aus einem vom Bundespräsidenten gnadenweise gewährten Unterhaltsbeitrag anzurechnen.«
»Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist eine unselbständige Anschlußbeschwerde nicht zulässig.«
»Das Beamtenverhältnis eines wegen eines sog. erfolgsqualifizierten Verbrechens zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr verurteilten Beamten endet kraft Gesetzes (§ 48 Satz 1 Nr. 2 BBG F. 1957).«