Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Der Vollstreckungsantrag bei der Räumungsvollstreckung ist nicht formgebunden. Es muss also nicht das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eingesetzt werden, § 1 Abs. 1 Nr. 1 GVFV. Vielmehr kann der Antrag formfrei gestellt werden. Das sieht allerdings anders aus, wenn zugleich weitergehende Zahlungsansprüche vollstreckt werden sollen. An das Amtsgericht ... – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – In Sachen – Gläubiger – Prozessbevollmächtigte: gegen – Schuldner – wegen Räumung wird hiermit der Auftrag zur Zwangsvollstreckung durch Herausgabe der im Titel näher bezeichneten Räumlichkeiten, nämlich … nach § 885 ZPO erteilt. Hierzu füge ich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Amtsgerichts ... vom ... (Az. ...) bei. Der Auftrag wird gemäß § 885a Abs. 1 ZPO auf die Maßnahmen nach § 885 Abs. 1 ZPO beschränkt (
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen