Sehr geehrter Herr ..., sehr geehrte Frau ..., Sie sind Mieter der im EG/ .... OG des Anwesens ... belegenen Wohnung. Wie Ihnen bekannt ist, wurde die Zwangsversteigerung dieses Grundstücks angeordnet. Mit Zuschlagsbeschluss des AG ... vom ... Az.: ..., der in Kopie anliegt, wurde uns das o.g. Grundstück zugeschlagen. Gemäß § 57a Satz 1 ZVG können wir als Ersteher des Grundstücks bestehende Miet- und Pachtverhältnisse zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Dem Ersteher einer Wohnungseigentumseinheit steht das Sonderkündigungsrecht des § 57a ZVG gegenüber dem Mieter auch dann zu, wenn das versteigerte Wohnungseigentum Teil eines aus mehreren Wohnungseinheiten bestehenden und insgesamt für einen einheitlichen Zweck (etwa betreutes Wohnen) vermieteten Objekts ist (BGH v. 30.10.2013 – XII ZR 113/12). Die gesetzliche Frist ergibt sich hier aus § 573 c Abs. 1 Satz 1 BGB. Wir machen von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und [...]