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An das Amtsgericht .../Landgericht (in der Berufung) ... Ort, Datum Aktenzeichen: ... In Sachen gegen wegen Gewährung einer gerichtlichen Räumungsfrist stellen wir hiermit den Antrag, Der den Mieter vertretende Rechtsanwalt darf sich insbesondere dann, wenn mit einem ungünstigen Ausgang des Prozesses zu rechnen ist, nicht darauf verlassen, dass das Gericht die Frage der Bewilligung einer Räumungsfrist von Amts wegen zu prüfen hat und daher eine seinem Mandanten günstige Entscheidung nach § 721 ZPO treffen werde. Er muss vielmehr selbst ausdrücklich einen Antrag auf Bewilligung einer Räumungsfrist stellen und – erforderlichenfalls umfassend – begründen, OLG Hamm v. 25.10.1994 – 28 U 40/94, NJW-RR 1995, 526. wie folgt zu erkennen: Dem Beklagten/Räumungsschuldner wird eine (weitere) Frist bis zum ... zur Räumung der ...-Zimmer-Wohnung im ...OG des Anwesens ...-Straße Nr. ... in ... gewährt. Es muss sich um Wohnraum handeln. Maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung [...]
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