Per Einschreiben/Rückschein Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ..., über das Vermögen des/der ... (Mieter) wurde durch Beschluss des AG ... – Insolvenzgericht – Az. ... (Aktenzeichen Insolvenzverfahren) am ... (Datum Eröffnungsbeschluss) das Insolvenzverfahren eröffnet und Sie zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Vertrag vom ... hat der/die Gemeinschuldner/in folgende Räume in der ...-straße in ... von mir angemietet Diese Aufforderung kommt nur dann in Betracht, wenn der Mieter den Mietvertrag nach Insolvenzeröffnung abgeschlossen hat. Im laufenden Mietverhältnis gilt § 109 Abs. 1 ZPO. . Zu Ihrer Information liegt der Mietvertrag in Kopie diesem Schreiben bei. Die Schlüssel wurden bislang nicht an den/die Gemeinschuldner/in herausgegeben. Unter Hinweis auf § 109 Abs. 2 Satz 3 InsO bitte ich innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens um Mitteilung, ob Sie von Ihrem Rücktrittsrecht nach § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO Gebrauch machen wollen. Das Recht, selbst vom [...]