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Vergleichsordnung
Gesetze
Verfahrensrecht
Vergleichsordnung
VerglO Grundsatz
§ 1 Grundsatz
Erster Abschnitt. Eröffnungsantrag, Vergleichsvorschlag
Zweiter Abschnitt. Eröffnung des Verfahrens
Dritter Abschnitt. Vergleichsgläubiger
Vierter Abschnitt. Vergleichsverwalter, Gläubigerbeirat
Fünfter Abschnitt. Wirkungen der Eröffnung des Vergleichsverfahrens
Sechster Abschnitt. Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Vergleichsverfah...
Siebenter Abschnitt. Anmeldung der Forderungen, Vergleichstermin
Achter Abschnitt. Bestätigung des Vergleichs
Neunter Abschnitt. Wirkungen des bestätigten Vergleichs
Zehnter Abschnitt. Aufhebung des Verfahrens, Überwachung der Vergleichserfüllung
Elfter Abschnitt. Einstellung des Verfahrens
Zwölfter Abschnitt. Anschlußkonkurs
Dreizehnter Abschnitt. Besondere Arten des Vergleichsverfahrens
Vierzehnter Abschnitt. Allgemeine Verfahrensvorschriften
Fünfzehnter Abschnitt. Schluß- und Übergangsvorschriften
Dreizehnter Abschnitt. Besondere Arten des Vergleichsverfahrens
§ 114 Vergleichsverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft
§ 113 Vergleichsverfahren über einen Nachlaß
§ 109 Offene Handelsgesellschaften usw.
§ 114b Vergleich oder Konkurs über das Gesamtgut von Ehegatten
§ 112 Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute
§ 108 Aktiengesellschaft usw.
§ 114a Vorschriften über das Gesamtgut bei Gütergemeinschaft
§ 111 Eingetragene Genossenschaften
§ 110 Vergleichsverfahren und Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters
Dreizehnter Abschnitt. Besondere Arten des Vergleichsverfahrens
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