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Verfahrensrecht
Vergleichsordnung
Gesetze
Verfahrensrecht
Vergleichsordnung
VerglO Grundsatz
§ 1 Grundsatz
Erster Abschnitt. Eröffnungsantrag, Vergleichsvorschlag
Zweiter Abschnitt. Eröffnung des Verfahrens
Dritter Abschnitt. Vergleichsgläubiger
Vierter Abschnitt. Vergleichsverwalter, Gläubigerbeirat
Fünfter Abschnitt. Wirkungen der Eröffnung des Vergleichsverfahrens
Sechster Abschnitt. Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Vergleichsverfah...
Siebenter Abschnitt. Anmeldung der Forderungen, Vergleichstermin
Achter Abschnitt. Bestätigung des Vergleichs
Neunter Abschnitt. Wirkungen des bestätigten Vergleichs
Zehnter Abschnitt. Aufhebung des Verfahrens, Überwachung der Vergleichserfüllung
Elfter Abschnitt. Einstellung des Verfahrens
Zwölfter Abschnitt. Anschlußkonkurs
Dreizehnter Abschnitt. Besondere Arten des Vergleichsverfahrens
Vierzehnter Abschnitt. Allgemeine Verfahrensvorschriften
Fünfzehnter Abschnitt. Schluß- und Übergangsvorschriften
Siebenter Abschnitt. Anmeldung der Forderungen, Vergleichstermin
§ 66 Verhandlung im Vergleichstermin
§ 67 Anmeldung der Forderungen
§ 68 Anwesenheitspflicht des Schuldners und des Vergleichsverwalters
§ 69 Verpflichtung des Schuldners zur Auskunft und eidesstattlichen Versicherung
§ 70 Erörterung der Forderungen
§ 71 Feststellung des Stimmrechts
§ 72 Stimmrecht in besonderen Fällen
§ 73 Schriftliche Zustimmung
§ 74 Abstimmung über den Vergleichsvorschlag
§ 75 Stimmrecht des Ehegatten und seines Rechtsnachfolgers
§ 76 Änderung des Vergleichsvorschlags zuungunsten der Gläubiger
§ 77 Vertagung des Vergleichstermins
Siebenter Abschnitt. Anmeldung der Forderungen, Vergleichstermin
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