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Verfahrensrecht
Vergleichsordnung
Gesetze
Verfahrensrecht
Vergleichsordnung
§ 1 Grundsatz
VerglO Grundsatz
Erster Abschnitt. Eröffnungsantrag, Vergleichsvorschlag
Zweiter Abschnitt. Eröffnung des Verfahrens
Dritter Abschnitt. Vergleichsgläubiger
Vierter Abschnitt. Vergleichsverwalter, Gläubigerbeirat
Fünfter Abschnitt. Wirkungen der Eröffnung des Vergleichsverfahrens
Sechster Abschnitt. Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Vergleichsverfah...
Siebenter Abschnitt. Anmeldung der Forderungen, Vergleichstermin
Achter Abschnitt. Bestätigung des Vergleichs
Neunter Abschnitt. Wirkungen des bestätigten Vergleichs
Zehnter Abschnitt. Aufhebung des Verfahrens, Überwachung der Vergleichserfüllung
Elfter Abschnitt. Einstellung des Verfahrens
Zwölfter Abschnitt. Anschlußkonkurs
Dreizehnter Abschnitt. Besondere Arten des Vergleichsverfahrens
Vierzehnter Abschnitt. Allgemeine Verfahrensvorschriften
Fünfzehnter Abschnitt. Schluß- und Übergangsvorschriften
VerglO Grundsatz
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
Änderungsnachweis
VerglO ( Vergleichsordnung )
Bislang sind keine Änderungen des Gesetzes erfolgt
Titel
Datum
Änderungsart
Fundstelle
Paragraphen
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
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