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Gesicherte wegemäßige Erschließung eines innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil geplanten Vorhabens
Zulässige Festsetzung im Bebauungsplan [verneint für zeitliche und räumliche Einschränkungen einer gaststättenrechtlichen Nutzung] »Die allgemeine Beschreibung von zeitlichen und räumlichen Einschränkungen einer gaststättenrechtlichen Nutzung kennzeichnet
'Schlichte Situationsveränderungen' durch hinzukommende Wohnbebauung verstoßen nicht gegen das Rücksichtnahmegebot.
Veränderungssperre und planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens; Auswirkungen des Fristablaufs einer Zurückstellung
Ein Wohnheim für Asylbewerber dient nicht ausschließlich Wohnzwecken.
Zulässigkeit von Wohngebäude und Besenwirtschaft im Zusammenhang mit landwirtschaftlichem Nebenerwerbsbetrieb im Außenbereich
Ein Anspruch auf Bau einer im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraße besteht auch dann nicht, wenn zuvor eine Änderung des Bebauungsplans im Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt worden ist, weil die Gemeinde das Interesse der Grundstückseig
Zulässigkeit von Hundezwingern [Kaninchenrauhhaardackel] im allgemeinen Wohngebiet
Die rechtliche Überprüfung einer Verwaltungsgebühr, die nach den §§ 1, 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) für die Anordnung erhoben worden ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung beizubringen
Auch bei Verdichtung der Erschließungslast kann die Beseitigung von Mängeln der öffentlichen Kanalisation nicht verlangt werden, wenn diese trotz der Mängel die funktionsgerechte Nutzung des Gebäudes ermöglicht.
Einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der vorläufigen Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr (Erteilung einer 'vorläufigen Fahrerlaubnis', steht regelmäßig bereits das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache entgegen.
Die baurechtliche Beurteilung richtet sich nach der Nutzungsart, für die die bauliche Anlage objektiv geeignet ist. Ein Gebäude zur Unterbringung von Aussiedlern kann nicht als Hotel garni beurteilt werden und ist als Anlage für soziale Zwecke nur ausnahm
Die Genehmigungsbehörde kann nach Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einen neuen, im wesentlichen identischen Verwaltungsakt erlassen.
Ein Bauvorhaben dient auch dann ausschließlich Wohnzwecken, wenn außer den Wohnräumen ein Arbeitszimmer vorgesehen ist.
»Ein gefährlicher Verstoß gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs, der zur Grundlage einer Fahrtenbuchauflage gemacht werden kann, liegt auch dann vor, wenn eine aus Lärmschutzgründen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung erheblich überschritten wird.
Das Überfahren des Rotlichts einer Verkehrsampel ist auch dann, wenn diese die Durchfahrt an einer Baustelle regeln soll, regelmäßig eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften, die ohne Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu
Lehnt es das Innenministerium durch Sperrerklärung in entsprechender Anwendung von § 96 StPO ab, dem Strafgericht auf dessen Ersuchen Name und Anschrift eines verdeckten Ermittlers und einer Vertrauensperson mitzuteilen, ist für die Überprüfung der Rechtm
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs in Fällen des § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG; Zu Wohnzwecken dienendes Gebäude
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit von in einem Mischgebiet allgemein zulässigen Wohngebäuden im Einzelfall
1. Parkt ein Kraftfahrer sein Fahrzeug in einem Bereich, der durch ein mit gekreuzten Streifen überklebtes Verkehrsschild als noch nicht wirksames Haltverbot gekennzeichnet ist, muß er damit rechnen, daß sich die Verkehrsregelung alsbald ändern wird. 2. W
Sozialhilferecht: Umfang des Anspruchs auf Eingliederungshilfe für die Unterbringung eines Behinderten
Bauplanungsrecht: Errichtung/Erweiterung einer Schweinezucht und Rücksichtnahmegebot
Auslegung einer Baulast; Zulässigkeit einer Reithalle im Außenbereich [Pensionspferdehaltung]
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Bauplanungsrecht: Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern, Entbehrlichkeit nochmaliger Anhörung, Lärmschutz
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines gewerblichen Lagerplatzes für organische Materialien
Natur- und Landschaftsschutz: Regelungsgegenstand einer Landschaftsschutzverordnung
Verwendung von in der PlanzeichenVO nicht vorgesehener Planzeichen; Verweisung auf Abstandsliste; Erfüllung der Optimierungsgebots nach § 50 BImSchG
a. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Namensänderung dem wohlverstandenen Interesse des Kindes entspricht und daher durch das Kindeswohl bestimmt wird. Ob das Kindeswohl diese Namensänderung verlangt, ist mit Hilfe einer Abwägung aller für und gegen
Ein Miterbe kann in der Regel nicht allein Rechtsmittel gegen die dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung einlegen (§ 2038 BGB; § 2039 Satz 2 BGB gilt nicht).
Baugrenzen und Baulinien haben regelmäßig nachbarschützende Wirkung; Begriff der Nebenanlage i.S. von § 14 BauNVO [Garage]
Bauplanungsrecht: Nachhahltigkeit des Betriebs einer Pensionspferdehaltung auf gepachteten Flächen
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle im Mischgebiet
Verwaltungsprozeßrecht: Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde nach Feststellung der aufschiebenden Wirkung durch das VG, Beiladung des Landes als Bauherr - Bauplanungsrecht: Zulassung eines Aussiegler-Wohnheims in einem Gewerbegebiet
Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule
Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule
Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in einem für Personalangelegenheiten zuständigen Selbstverwaltungsgremium einer Hochschule
Gewerberecht: Rechtsnatur der Löschung der Eintragung in die Handwerksrolle
Nutzungsänderung eines Billard-Cafes in eine Spielhalle
1. Für Teilaufpflasterungen der Fahrbahn in einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bedarf der Träger der Straßenbaulast keiner Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO vom Verbot des § 32 Abs. 1 StVO, Verkehrshindernisse auf di
Ein Studentenwohnheim neben einem Schreinerei- und Fensterbaubetrieb am Rande eines Gewerbebetriebs kann das Gebot der Rücksichtnahme verletzen.
Die Nutzung eines ehem. Bahnwärterhauses als Wohngebäude bedarf einer Genehmigung als Nutzungsänderung. Die Genehmigung kann i.d.R nicht erteilt werden, weil die neue Nutzung öffentliche Belange beeinträchtigt.
Ein Kraftfahrer, dem nach vorangegangener Fahrerlaubnisentziehung die Fahrerlaubnis der Klasse 3 wiedererteilt worden ist, hat nicht deshalb, weil die entzogene Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis der Klasse 1 b (Leichtkrafträder) mitumfaßte, ohne weiteres ei
Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorrliehbare Baugenehmigung
Ein Vorhaben im Innenbereich ist unzulässig, wenn die nähere Umgebung Merkmale verschiedener Gebiete der BauNVO aufweist und das Vorhaben nach der BauNVO in keinem der Gebiete zulässig wäre.
Werden in einem als Wohnheim für Aus- und Übersiedler genehmigten Gebäude an deren Stelle Asylbewerber untergebracht, so bedarf es keiner erneuten Baugenehmigung.
Sozialhilferecht: Begriff der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG, Weitergabe von Pflegegeld
1. Durch einen Verkehrsunfall kann ein öffentlicher Notstand nur dann verursacht werden, wenn wegen der Art und des Ausmaßes des Schadens oder der drohenden Gefahren nicht nur einzelne Verkehrsteilnehmer, sondern die Allgemeinheit unmittelbar betroffen si
Sozialhilferecht: Umfang des Anspruchs auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt eines im elterlichen Haushalt lebenden Kindes
Bauplanungsrecht: Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern, Nichtigkeit eines Bebauungsplans infolge Nichtberücksichtigung des Nachbarschutzes
Festsetzungen über die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Geltungsbereich eines nach § 173 Abs. 3 BBauG übergeleiteten Bebauungsplans
»a. Die Fahrerlaubnis ist auch dann nach §§ 4 Abs. 1 StVG, 15 b Abs. 1 StVZO zu entziehen, wenn sich ein Kraftfahrer aufgrund von Umständen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis eingetreten sind. Eine i
Bauplanungsrecht: Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Verlusts der allgemeinen Zweckbestimmung des § 5 Abs. 1 BauNVO
Der Streitwert in Fahrerlaubnissachen beträgt in Hauptsacheverfahren,wenn die Fahrerlaubnis nicht der beruflichen Nutzung dient, regelmäßig 8.000,-- DM, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig 4.000,-- DM (Angleichung der Senatspraxis an de