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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 03.06.1991

8 S 1170/91

Normen:
BauGB § 29
BauGB-MaßnahmeG § 10 Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 2 Nr 3
VwGO § 80 Abs. 4 S. 3
VwGO § 80 Abs. 5 S. 1

Fundstellen:
BauR 1991, 590
BRS 52 Nr. 211
DÖV 1991, 895
DVBl 1991, 1160
ESVGH 41, 270
NVwZ 1991, 1004
UPR 1991, 358
ZfBR 1991, 226

Die Beschwerden sind zwar zulässig, jedoch unbegründet. Zu Recht hat es das Verwaltungsgericht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Baugenehmigung vom 21.6.1990 mit [...]
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