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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 29.08.1991

5 S 1990/91

Normen:
BauNVO § 8 Abs. 3 S. 2
BauGB-MaßnahmenG § 10 Abs. 2
VwGO § 65 Abs. 1 § 80 Abs. 5

Fundstellen:
BRS 52 Nr. 58
BWGZ 1992, 241
BWVPr 1992, 90
BWVPr 1992, 160
NJW 1992, 2246
NVwZ 1992, 591
UPR 1992, 272
UPR 1992, 72
ZfBR 1992, 145

I. Die Beiladung des Landes Baden-Württembergs, das vom Verwaltungsgericht in seiner Eigenschaft als Bauherr des Aussiedlerwohnheims beigeladen worden ist, war aufzuheben, weil die Beiladung unzulässig war. Das Land [...]
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