Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres
Volljährige Kinder können während des freiwilligen sozialen Jahres auch dann einen Unterhaltsanspruch haben, wenn dieses keine zwingende Voraussetzung für einen weiteren Ausbildungsweg ist.
Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012!
Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.
Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses
Nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung steht dem Scheinvater zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zu, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat.
Das Altersphasenmodell ist nicht mit dem neuen Unterhaltsrecht vereinbar
Auch wenn die Altersphasen nur als Regelfall behandelt werden, innerhalb dessen die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, wird dieses Modell den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.
Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht trotz Schwangerschaft und Kindesbetreuung fort
Der Unterhaltsberechtigte verliert seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt.
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes verfassungsgemäß
Die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts ist nicht verfassungswidrig.
Die nachträgliche Begrenzung und Befristung eines Unterhaltstitels ist möglich
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden kann.
Krankheitsunterhalt bei Fehlen der Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung
Hat ein Ehegatte wegen Kindererziehung und Haushaltstätigkeit die Erwerbstätigkeit während der Ehe aufgegeben und deshalb keinen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, so kann dies einen ehebedingten Nachteil bedeuten und einen Anspruch auf Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB zur Folge haben.
Keine Prüfung ehelichen Fehlverhaltens bei der Unterhaltsbeschränkung
Ehebedingte Nachteile ergeben sich grundsätzlich nur aus objektiven Umständen, so dass im Rahmen der Abwägung nach § 1578b BGB keine Aufarbeitung ehelichen Fehlverhaltens stattfindet.
Unterhaltsberechnung nach Dreiteilungsmethode verfassungswidrig
Die neue Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der sogenannten Dreiteilungsmethode ist verfassungswidrig.