Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Autor: Schmid Nach Trennung verbleibt es bis zur Scheidung bei dem aus der Ehe abgeleiteten Mitbenutzungsrecht des anderen Ehegatten, eine Zuweisung nach § 1361b BGB kann - vorläufig bis zur Rechtskraft der Scheidung - auch an den anderen Ehegatten erfolgen, wobei die dingliche Zuordnung besonders zu berücksichtigen ist. Der Eigentümer-Ehegatte kann gemäß § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB Nutzungsvergütung verlangen, zuständig ist das Familiengericht. Hat ein Wohnungszuweisungsverfahren stattgefunden, ist § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB anwendbar. § 1361b BGB ist während der gesamten Trennungszeit lex specialis zu anderen Vorschriften und ein Antrag auf Herausgabe nach § 985 BGB unzulässig, auch bei Alleineigentum, BGH FamRZ 2017, 22 ff. Nach Scheidung entfällt das auf § 1353 BGB gestützte Besitzrecht des anderen Ehegatten, kann der dieser eine weitere Nutzung der im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Familienheims nur noch unter den engen Voraussetzungen des § 1568a Abs. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen