Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Autor: Rabaa Der Unterhaltsverpflichtete kann den Vorteil durch das begrenzte Realsplitting mit Einkommensteuer-Erklärung geltendmachen, aber auch Eintragung des Unterhalts als Freibetrag in die Lohnsteuerkarte, wodurch der Steuervorteil sofort unterhaltswirksam wird. Wurde trotz höherer Unterhaltszahlungen nur ein Teilbetrag als Sonderausgabenabzug geltend gemacht, kann der Antrag auch bei Bestandskraft des Steuerbescheids nachträglich erweitert werden (BGH, Beschl. v. 05.09.2006 - VI ZR 176/05, NJW-RR 2007, 212). Zur Verpflichtung zur Eintragung, die aus der Pflicht, steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen, folgt, siehe Zustimmung des Berechtigten. Wenn Unterhaltsanspruch streitig, darf Freibetrag erst nach Abschluss eingetragen werden. Bei vertraglicher Begründung eines Unterhaltsanspruchs, selbst nach Wiederverheiratung des Berechtigten (Schmid/Heinicke, 21. Aufl., § 10 Rdn. 50) können interessante Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden (Schöppe-Fredenburg, 13. Kap. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen