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Autor: Rabaa Ja, der Verpflichtete kann Auskunft über den Umfang der durch das Realsplitting erwachsenden Nachteile verlangen. Die Auskunft geht auf sämtliche Tatsachen, aus denen sich Nachteile ergeben können (Arens, FamRZ 1999, 1562). Die Vorlage des maßgeblichen Steuerbescheids kann verlangt werden (BGH, FamRZ 2010, 717 = FamFR 2010, [...]
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