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Autor: Rabaa Vermögensbildung muss im Rahmen der ehelichen Lebensverhältnisse bleiben, ist dies der Fall, gelten die Regeln vom Wegfall der Geschäftsgrundlage. Wird Vermögen gebildet, das den Rahmen der ehelichen Lebensverhältnisse übersteigt, kommt Ehegatteninnengesellschaft in Betracht (BGH, FamRZ 1999, 1580, [...]
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