Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Autor: Rabaa Gleichberechtigung der Ehegatten spricht für Annahme Gesellschaftsverhältnis; bei untergeordneten Tätigkeiten Frage nach Ausgleich über Annahme von Kooperationsvertrag; bei gleichberechtigter Tätigkeit wirkt sich der Umfang der Mitarbeit in der Beteiligungsquote aus; gleichberechtigte Mitarbeit ist dann nicht erforderlich wenn anderer Ehegatte erhebliche Geld- und Sachleistungen einbringt (BGHZ 142, 137 = FamRZ 1999, 1580). Begrenzte Arbeitsleistung: grds. keine Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses (insbes. Mitarbeit, die nicht über bloße Gefälligkeit hinausgeht oder sich im Rahmen des gem. §§ 1353, 1360 BGB Geschuldeten hält): BGH, FamRZ 1968, 589; BGH, FamRZ 2002, 205, 208 f. Berufliche Qualifikation des Mitarbeitenden, erfüllt er die fachlichen Voraussetzungen für das Führen des Geschäfts selbst, spricht dies für ein Gesellschaftsverhältnis. Geringer oder fehlender Arbeitseinsatz kann nur durch erheblichen Vermögenseinsatz kompensiert werden. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen