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Spanien: Scheidungsrecht:                                  

(Int/239)
Autor: Brückel

(Spanien: >Trennung /  >Unterhalt /  >Wohnung/Hausrat)

Grundlagen:

Maßgeblich ist der Código Civil vom 24.7.1889 (C.c.).

Obwohl Spanien verschiedene Rechtsordnungen aufweist, gilt nach dem spanischen interlokalen Recht das Eherecht mit Ausnahme des Güterrechts in Spanien einheitlich (Art.13 I a.E. C.c.). Zu Einzelheiten vgl. Arbaizar/ Pasche NZFam 2019,369.

Spanisches IPR:

Ggf. wird durch Art.107 C.c. zurückverwiesen (dazu).

Kann geschieden werden?

-Ab dem 10.7.2005:

-Gesetzeslage:

"Die Scheidung wird .. gerichtlich auf Antrag eines Ehegatten, beider Ehegatten oder eines Ehegatten mit Einverständnis des anderen gerichtlich verfügt, wenn die in Art.81 geforderten Voraussetzungen und Umstände vorliegen" (Art.86 C.c.).

-Bedeutung:

Die Scheidung kann statt der Trennung verlangt werden, wenn deren Voraussetzungen gegeben sind (>Dazu). Lediglich der Tod oder eine Versöhnung würden der Scheidung entgegenstehen (Art.88 C.c.).

-Früher: Nach Art.85 ff C.c.:

-Einverständliche Scheidung

-Nach Trennungsklage

-Nach einverständlicher Trennung oder Verschollenheit

-Wegen Scheidungsgründen:

-Nach Tötungsversuch

-Bei Trennungsgründen

-Stets nach 5-jähriger Trennung (Art.86 I Nr.4 C.c.)

-Vereinfachtes Verfahren:

Ab 2015 kann die einverständliche Scheidung einer kinderlosen Ehe auch vor dem Urkundsbeamten oder dem Notar erfolgen (Art.82, 90 Cc), Henrich FamRZ 2015,1572, vgl. Ferrer i Riba FamRZ 2016,1557, KG DRsp 2022/6805 = FamRZ 2022,1122.