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Österreich: Scheidungsrecht:                      

(Int/214)
Autor: Brückel

(Österreich: >Unterhalt /  >Wohnung/Hausrat/Güterrecht /  >Sorge/Kindschaft)

Rück- oder Weiterverweisung?

Ist zu prüfen, wenn ein Ehegatte später eine andere Staatsangehörigkeit (dazu) erworben hat: >Dazu

Rechtsgrundlage: §§ 46 ff des Ehegesetzes von 1938. Es gilt weiterhin das auf den Unterhalt bezogene Verschuldensprinzip, Nademleinsky NZFam 2017,244.

Ist die Scheidung möglich?

-Einverständlich (§ 55a EheG)  

-Wegen Scheidungsgründen:

-Zerrüttung (§ 55 EheG)  

-Krankheit des Beklagten (§§ 50 bis 54 EheG)  

-Verschulden (§§ 47 bis 49 EheG)  

Lebenspartnerschaft: §§ 13 ff EPG, vgl. Ferrari/ Koch-Hipp FamRZ 2010,1500.