Österreich: Scheidungsrecht:
(Int/214)
Autor: Brückel
(Österreich: >Unterhalt / >Wohnung/Hausrat/Güterrecht / >Sorge/Kindschaft)
Rück- oder Weiterverweisung?
Ist zu prüfen, wenn ein Ehegatte später eine andere Staatsangehörigkeit (dazu) erworben hat: >Dazu
Rechtsgrundlage: §§ 46 ff des Ehegesetzes von 1938. Es gilt weiterhin das auf den Unterhalt bezogene Verschuldensprinzip, Nademleinsky NZFam 2017,244.
Ist die Scheidung möglich?
-Wegen Scheidungsgründen:
-Krankheit des Beklagten (§§ 50 bis 54 EheG)
-Verschulden (§§ 47 bis 49 EheG)
Lebenspartnerschaft: §§ 13 ff EPG, vgl. Ferrari/ Koch-Hipp FamRZ 2010,1500.
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