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(Österreich: >Scheidung / >Unterhalt / >Sorge/Kindschaft) 1. Vor Scheidung: Kann die Wohnung zugewiesen werden? a. Besteht ein Sachanspruch? Es gibt keine materielle Rechtsgrundlage dafür, den Ehegatten aus der Wohnung zu verweisen, OGH EvBl.1977/1. § 92 ABGB gibt lediglich im Falle freiwilligen Auszuges die Möglichkeit, sich das Recht zum Getrenntleben im FGG-Verfahren bestätigen zu lassen. b. Verfahrensanspruch? Allerdings kann mittels einstweiliger Verfügung nach § 382 EO (Exekutionsordnung) der Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, der dem Partner das Zusammenleben unerträglich macht, vgl. Bergmann/ Ferid Fn.14 zu § 92 ABGB. 2. Bei Scheidung: §§ 81 ff EheG: Eine Aufteilung ist möglich. a. Wohnung und Hausrat werden güterrechtlich ausgeglichen, OLG Bamberg DRsp 2002/6017 = FamRZ 2001,1316 /2. b. Zum Güterrecht vgl. Henrich FamRZ 2000,9. Zur Neufassung ab dem 1.1.2000 vgl. Ferrari FamRZ 2001,897. [...]
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