- Ist der Vorteil mietfreien Wohnens als Einkommen anzurechnen?
- Wenn ein Wohnvorteil zugewendet wird
- Prägt ein Wohnvorteil die Lebensverhältnisse?
- Kann beim Unterhalt für Eltern oder Enkel ein Wohnvorteil angerechnet werden?
- Wohnvorteil: Ersparnis-Theorie
- Wohnvorteil: Mehraufwand-Theorie
- Wohnvorteil: Theorie des (fiktiven) Einkommens
- Bereinigung des eigenen Wohnvorteils um Abzüge
- Ist bei Getrenntleben im Haus ein Wohnvorteil anzurechnen?
- Unterhaltsberechnung mit Mietwert, wenn Verwertung geschuldet wird
- Ist der Wohnwert überhaupt erheblich?
- Obergrenze für die Anrechnung des Wohnwerts?
- Wohnwert-Berechnungen mit Drittelobergrenze
- Wohnwertrechnung ohne feste Obergrenze (angemessener Wohnwert, BGH)
- Sind andere Personen in die Wohnwertberechnung einzubeziehen?
- Wohnvorteil auch nach dem Verkauf der Wohnung?
- Ist Wohnvorteil (Unterhalt) oder Nutzungsvergütung (WH) vorrangig?
- Wohnvorteil bei Gütergemeinschaft
- Auswirkung des Wohnvorteils beim Kindesunterhalt
(Wohnwert / Hauptmenü ) Der Wohnwert deckt (so hoch er auch sein mag) stets nur den Wohnbedarf; der tatsächliche Wohnwert kann daher dahinstehen, wenn S nicht zur Verwertung (dazu) der Wohnung verpflichtet ist (erst dann würde der Wert austauschbar gegen Bargeld) und das sonstige Einkommen von S nicht ausreicht, um den Eigenbedarf nach dem einschlägigen (dazu) Selbstbehalt abzüglich des darin enthaltenen (dazu) Wohnbedarfs zu befriedigen, OLG Celle DRsp 2005/14358 = FamRZ 2001,1640. [...]
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