- Ist der Vorteil mietfreien Wohnens als Einkommen anzurechnen?
- Wenn ein Wohnvorteil zugewendet wird
- Prägt ein Wohnvorteil die Lebensverhältnisse?
- Kann beim Unterhalt für Eltern oder Enkel ein Wohnvorteil angerechnet werden?
- Wohnvorteil: Ersparnis-Theorie
- Wohnvorteil: Mehraufwand-Theorie
- Wohnvorteil: Theorie des (fiktiven) Einkommens
- Bereinigung des eigenen Wohnvorteils um Abzüge
- Ist bei Getrenntleben im Haus ein Wohnvorteil anzurechnen?
- Unterhaltsberechnung mit Mietwert, wenn Verwertung geschuldet wird
- Ist der Wohnwert überhaupt erheblich?
- Obergrenze für die Anrechnung des Wohnwerts?
- Wohnwert-Berechnungen mit Drittelobergrenze
- Wohnwertrechnung ohne feste Obergrenze (angemessener Wohnwert, BGH)
- Sind andere Personen in die Wohnwertberechnung einzubeziehen?
- Wohnvorteil auch nach dem Verkauf der Wohnung?
- Ist Wohnvorteil (Unterhalt) oder Nutzungsvergütung (WH) vorrangig?
- Wohnvorteil bei Gütergemeinschaft
- Auswirkung des Wohnvorteils beim Kindesunterhalt
(>Wäre dem Kind ein eigener Wohnvorteil anzurechnen? / >Erhöhte Wohnkosten) 1. Ist ein neuer Partner in die Berechnung einzubeziehen? a. Grundsatz: Wenn ein Partner einzieht, entfällt eine etwaige Privilegierung (dazu) des verbliebenen Ehegatten beim Wohnwert: jetzt ist vom vollen Mietwert auszugehen. Anderes gilt beim Elternunterhalt: >Dazu. Dass S anderen Personen Wohnung gewährt, beinhaltet eine Leistung von Unterhalt; zu prüfen ist anhand des Rangs (dazu), ob G sich das entgegenhalten lassen muss, OLG Koblenz DRsp 2014/10795. Die Aufnahme weiterer Personen in die im Alleineigentum des Pflichtigen stehende Immobilie, insbesondere die Aufnahme des Ehegatten, mindert den zuzurechnenden Wohnwert nicht., Leitlinien (dazu) Hamburg 1/24 (5.). b. Höhe: Bei Erwachsenen ist der Wohnwert nach Kopfteilen zu bemessen, OLG München DRsp 1999/1335 = FamRZ 1999,251. Dies gilt aber nur, wenn diese vorrangig sind, OLG Koblenz DRsp 2014/10795. 2. Sind Kinder in die [...]
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