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(>Wäre dem Kind ein eigener Wohnvorteil anzurechnen? / >Erhöhte Wohnkosten) 1. Ist ein neuer Partner in die Berechnung einzubeziehen? a. Grundsatz: Wenn ein Partner einzieht, entfällt eine etwaige Privilegierung (dazu) des verbliebenen Ehegatten beim Wohnwert: jetzt ist vom vollen Mietwert auszugehen. Anderes gilt beim Elternunterhalt: >Dazu. Dass S anderen Personen Wohnung gewährt, beinhaltet eine Leistung von Unterhalt; zu prüfen ist anhand des Rangs (dazu), ob G sich das entgegenhalten lassen muss, OLG Koblenz DRsp 2014/10795. Die Aufnahme weiterer Personen in die im Alleineigentum des Pflichtigen stehende Immobilie, insbesondere die Aufnahme des Ehegatten, mindert den zuzurechnenden Wohnwert nicht., Leitlinien (dazu) Hamburg 1/24 (5.). b. Höhe: Bei Erwachsenen ist der Wohnwert nach Kopfteilen zu bemessen, OLG München DRsp 1999/1335 = FamRZ 1999,251. Dies gilt aber nur, wenn diese vorrangig sind, OLG Koblenz DRsp 2014/10795. 2. Sind Kinder in die [...]
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