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(>Ist Vermögensbildung prägend? / >Ist der Stamm des Vermögens zu verwerten?) (>Fiktive Erträge? / >Einkünfte aus Vermietung pp.) 1. Welche Zeiten sind hier maßgeblich? a. Über welche Zeitspanne sind die Einkünfte zu beurteilen (dazu)? Grds. gelten die Einkünfte der letzten 12 Monate, aber die Entwicklung der letzten 3 Jahre ist einzubeziehen, BGH FamRZ 1984,39 = NJW 1984,303. b. Wann ist die Einnahme zugeflossen? Wenn Kapital festverzinslich angelegt wird, sind die daraus zustehenden laufenden Erträge als Einkünfte maßgeblich (auf den Zeitpunkt von deren Gutschrift oder Auszahlung kommt es nicht an), BGH DRsp 1992/2430 LS = FamRZ 1988,1145 (1147). 2. Wie sind Erträge netto zu bewerten? a. Grundsatz: Die zu erwirtschaftenden Zinsen können anhand der Kapitalmarktlage realistisch geschätzt werden, OLG Saarbrücken DRsp 2013/13650. b. Die Einnahmen sind zu bereinigen: (a) Grundsätze: Maßgeblich sind die Nettoerträge nach Abzug von Steuern (dazu) und allen [...]
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