(>Sind entsprechende Verluste abziehbar? / >Sonstige Kapitaleinkünfte) (>Eigener Wohnvorteil) 3. Wie wirken sich Verkauf oder Versteigerung des Objekts aus? 1. Welche Einkünfte sind anzurechnen? a. Grundsätze: Sämtliche Einkünfte sind anrechenbar (auch fiktive >dazu); ggf. ist ein Durchschnitt (dazu) zu bilden, BGH DRsp 1992/4102 = FamRZ 1986,48. Sie werden durch Überschussrechnung ermittelt, Leitlinien (dazu) u.a. KG 1/24, Koblenz 1/24, Köln 1/24 (1.6). Dabei kann auf einen Mehrjahreszeitraum abgestellt werden (dazu), nicht jedoch für die Vergangenheit, Leitlinien (dazu) Koblenz 1/24 (1.6). "Wohngeld" als Vorauszahlung auf Betriebskosten ist kein Einkommen, OLG Brandenburg DRsp 2014/10047. Maßgeblich ist die vertragliche Kaltmiete, sofern diese nicht treuwidrig verspätet oder zu niedrig vereinbart wurde, OLG Köln DRsp 2020/14491. b. Naturalien? Eine Ernte von Obst oder Gemüse zum Eigenverbrauch bleibt außer Betracht, OLG Koblenz DRsp 2004/5047 = [...]