- Sind Erwerbseinkünfte als Arbeitnehmer/ Beamter anzurechnen?
- Laufender Grund-Arbeitslohn (bzw. -gehalt)
- Sind erhaltene Vorsorgeleistungen als Einkommen anzurechnen?
- Sind Entgelte für Überstunden, Sonntagsarbeit, Akkord heranzuziehen?
- Sind Entgelte für Nebentätigkeiten beim Unterhalt heranzuziehen?
- Ist ein 13. Gehalt für Unterhalt heranzuziehen?
- Sind Sozialzuschläge für den Unterhalt heranzuziehen?
- Sind Zulagen als Einkommen anzurechnen?
- Sind Leistungsprämien als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Jubiläumszuwendungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Gewinnbeteiligungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Abgeltungen für nicht genommenen Urlaub als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Sachbezüge/ Vergünstigungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Spesen/ Reisekostenerstattungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Trennungsgelder, Montageprämien pp. als Einkommen heranzuziehen?
- Ist Trinkgeld als Einkommen anzurechnen?
- Vermögensbildung/ Vermögenswirksame Leistungen
1. Tantiemen: Das sind ergebnisabhängige Vergütungen (Boni), die i.d.R. bei leitenden Angestellten oder Autoren vorkommen. Sie sind voll anzurechnen, Leitlinien (dazu) (1.1) Oldenburg 1/24, Schleswig 1/24. Sie sind Teil des normalen Einkommens (da der Mehrwert durch Arbeit ermöglicht wurde), Niepmann/Seiler[14.] R.818. Tantiemen können auch i.S.v. § 850 II ZPO (Text) als Arbeitseinkommen anzusehen sein, OLG München DRsp 2018/18494 = FamRZ 2019,1447. 2. Provisionen: Auch dabei handelt es sich um normales Erwerbseinkommen. 3. Performance Phantom Share Plan: a. Was ist das? Eine gewinnabhängige Sonderleistung für leitende Angestellte großer Unternehmen in Form virtueller, nicht übertragbarer Aktien ("Phantom Stock"), Borth FamRZ 2020,567. b. Behandlung: I.d.R. muss zunächst auf der Grundlage einer konkreten Unterhaltsberechnung (dazu) derjenige Teil der Vergütung festgestellt werden, welcher der unterhaltsrechtlichen Bedarfsdeckung dient, der danach verbleibende [...]
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