Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Grundlagen des Bedarfs / >Leistungsfähigkeit) 1. Weshalb kommt es beim Ehegatten-/Lebenspartnerunterhalt auf beides an? a. Bei Lebenspartnerschaft: Die Regeln bei Ehegatten gelten entsprechend (§§ 12 >Text bzw. 16 >Text LPartG). b. Welcher Unterhalt wird dem Ehegatten geschuldet? Der zunächst nach dem Bedarf ermittelte Anspruch von G wird in der Praxis durch die (reale oder fiktive) Leistungsfähigkeit von S begrenzt. Eine Unterhaltspflicht (ohne Rücksicht auf Billigkeit) besteht nur, soweit S leistungsfähig ist; dieser muss allerdings Einschränkungen der Leistungsfähigkeit als Einwendung vorbringen, Palandt[75.] 1581 R.1. In Fällen der Konkurrenz mehrerer Unterhaltsgläubiger wird die Unterscheidung von Bedarf und Leistungsfähigkeit teilweise aufgegeben (dazu), BGH DRsp 2009/28069 = FamRZ 2010,111 = NJW 2010,365 [34]. c. Wie wirkt sich eine geringere Leistungsfähigkeit aus? (a) Wo liegt der Unterschied zum Bedarf? Während für die Ermittlung des Bedarfs die [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen