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1. Kann eine (verbotene) Aufrechnung ggf. doch zulässig sein? a. Grundsatz: Der Berufung auf das Aufrechnungsverbot kann (in seltenen Fällen) der Arglisteinwand entgegenstehen, BGH DRsp 1997/2639 = FamRZ 1997,544 = NJW 1997,1441, OLG Düsseldorf DRsp 2006/24542 = FamRZ 2007,138. Nur dann wäre eine Aufrechnung beim Familiengericht möglich, Schiebel NJW-Spezial 2004,199. b. In welchen Grenzen? >Dazu. 2. Ist hier eine Aufrechnung gegen Unterhalt möglich (wegen § 242 BGB >Text)? a. Mit einer Forderung wegen unerlaubter Handlung: (a) Nur bei Zusammenhang: Nur wenn sich G im Rahmen eines einheitlichen Lebensverhältnisses schadensersatzpflichtig gemacht hat, OLG Düsseldorf DRsp 2006/24542 = FamRZ 2007,138. Nur bei Gegenansprüchen aus §§ 823 II (Text), 826 (Text) BGB, die ihren Ursprung im Unterhaltsverhältnis haben, OLG Hamm DRsp 2012/13874. Wenn mit einem Anspruch auf Schadensersatz wegen einer im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses begangenen unerlaubten Handlung [...]
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