(>Berechnung / >Nachehelich / >Prozessuales) (>§ 1361 im Kontext) 1. Grundsätze: a. Kommt ein Anspruch in Betracht? (a) Gesetzeslage: ".. so gehören zum Unterhalt .. auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters .." (§ 1361 I 2 BGB). (b) Warum wird ggf. ein Anspruch gewährt? Mit unterhaltsrechtlichen Mitteln sollen Nachteile ausgeglichen werden, die G aus ehebedingter Behinderung eigener Erwerbstätigkeit entstehen, BGH DRsp 1994/5062 LS =FamRZ 1981,442 = NJW 1981,1556. Wer ehebedingt keine weiteren Anwartschaften auf Versorgung erwerben kann, dem soll eine freiwillige Versicherung ermöglicht werden, so als wäre sein Elementar-Unterhalt Erwerbseinkommen, BGH DRsp 1999/223 = FamRZ 1999,372. (c) Ab wann? Wie bei der Erwerbsminderungs-Vorsorge (dazu). (d) Bis wann? Bis G das allgemeine Renteneintrittsalter erreicht, sofern nicht der Vorsorgebedarf schon vorher entfällt, BGH DRsp 2006/2519 = FamRZ 2006,387 (392) = NJW 2006,1794. [...]