Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Wie ist wegen der Auskunft vorzugehen? a. In welcher Verfahrensart? Entweder als (a) Isolierter Auskunftsantrag (dann nicht im Verbund >dazu / Musterantrag vgl. Schröder FuR 2010,92) oder als (b) Stufenantrag (>Dazu), verbunden mit dem Ausgleichsanspruch (in diesem Fall kann die Auskunft auch als Stufenantrag im Rahmen einer Folgesache Gü beantragt werden), Palandt[75.] 1379 R.20. Wenn im Stufenverfahren weitere Auskünfte benötigt werden, kann zur Auskunftsstufe zurückgekehrt werden (>Dazu). b. Mit welchem Antrag? Auf Auskunft zum Stichtag für das Endvermögen (dazu). Ein Antrag zum falschen Stichtag ist i.Zw. als Antrag zum richtigen Tag auszulegen, AG Hamburg-Altona NJWE-FER 1999,114. Er kann jedenfalls berichtigt werden, OLG Celle FamRZ 2014,1699. Der Antrag muss bestimmt sein; wenn Vermögensverschiebungen vermutet werden, reicht die Wiederholung des Gesetzestexts ("soweit es für die Berechnung des Endvermögens maßgeblich ist") nicht, Braeuer FamRZ [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen