2. Geltendmachung / 3. Durchsetzung 1. Besteht ein solches Informationsrecht? a. Grundsätze: (a) Anspruchsgrundlage: Ein Anspruch wird abgeleitet aus § 1353 I 2 BGB ("Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung"), BGH DRsp 2022/4728 = NJW 2022,944 = FamRZ 2022,593. Der Auskunftsanspruch bleibt auch nach dem 1.9.2009 bestehen, er wird in der Praxis jedoch weitgehend schon anlässlich der gemeinsamen Steuererklärung erfüllt, BT-Drs.16/10798 Anlage 4. Der Anspruch kann schon vor der Trennung geltend gemacht werden, Bergschneider FamRZ 2009,1717. Der Anspruch kann neben § 1379 BGB bestehen, BGH DRsp 2012/19291 = FamRZ 2012,1785 = NJW 2012,3635 [44]. Beide Ansprüche stehen nicht in einem Rangverhältnis, BGH DRsp 2014/17016 = NJW 2015,154 = FamRZ 2015,32 [26]. Zu Konkurrenzfragen vgl. Erbarth FamRZ 2015,1944. (b) Anforderungen? Konkrete Tatbestandsvoraussetzungen für den Anspruch gibt es nicht, das [...]