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(>Pflicht zur Rücksicht / >Beschneidung / >Überschreitungen des Erziehungsrechts) 2. Entmündigungsverbot / 3. Entwürdigungs-/Gewaltverbot 1. Gibt es Grenzen hinsichtlich medizinischer Eingriffe? (>Eingriffe ohne Sorge / >Überschreitung des Sorgerechts) a. Hinsichtlich einer Sterilisierung des Kindes (§ 1631c BGB >Text): (a) Gesetzeslage: (aa) "Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen" (§ 1631c S.1 BGB). (ab) "Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen" (§ 1631c S.2). (ac) "§ 1809 (bis 31.12.2022: § 1909) findet keine Anwendung" (§ 1631c S.3 BGB). (b) Bedeutung: Die Einwilligung in eine Sterilisierung des Kindes ist den Eltern ebenso wie dem Kind selbst untersagt; auch eine Pflegerbestellung ist (nach Satz 3) ausgeschlossen. Das Verbot gilt auch gegenüber dem Vormund (§ 1800 BGB a.F. >dazu). Beim Betreuer gelten § 1817 II BGB (Text) , § 1830 BGB (Text) sowie § 297 [...]
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