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(>Ausschluss kraft Gesetzes? / >Folgen / >Bei Vormundschaft) (>§ 1629 im Kontext) 2. Fallgruppen / 3. Wie wäre zu verfahren? 1. Könnte ein gesetzlicher Vertreter gerichtlich ausgeschlossen werden? a. Grundsätze: (a) Gesetzeslage: "Das Familiengericht kann dem Vater und der Mutter nach ... (s.u.) die Vertretung entziehen; .." (§ 1629 II 3 1.HS BGB >Text). (b) Gegenstand der Bezugnahme (die Vorschriften sind sachlich identisch): (ba) Ab 1.1.2023: Das Gesetz verweist auf § 1789 II 3, 4 BGB: >Text. (bb) Bis 31.12.2022: Verwiesen wird auf § 1796 BGB: >Text. (b) Was bedeutet das? (ba) "Kann"? Trotz des Wortlauts handelt es sich um eine Pflicht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Rahm/ Künkel IIIB R.925. Trotz Interessenwiderstreits ist jedoch von der Entziehung abzusehen, wenn zu erwarten ist, dass der Sorgeinhaber im Interesse seines Kindes handeln wird, OLG Karlsruhe DRsp 2012/7706. Von einer Entziehung ist abzusehen, wenn der [...]
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