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Es gibt derzeit acht Umrechnungsfaktoren, nämlich für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung, von Entgeltpunkten in Beiträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung, von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge in der knappschaftlichen Rentenversicherung, von Beträgen in Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung, von Beträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung, von Beiträgen in Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung, von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Sie lauten bis einschließlich 2001 auf DM und ab 2002 auf Euro und werden jeweils zum Ende eines Jahres für das Folgejahr bekanntgemacht. Bei der Umrechnung sind die Rentenbeträge und die zu zahlenden Beiträge zur Begründung von Rentenanwartschaften jeweils auf zwei Dezimalstellen zu berechnen. Die zweite [...]
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