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Da für den Antragsgegner seit dem 01.01.2017 kein Formularzwang mehr besteht, werden im Folgenden das auf der Homepage des BMJ zum Download zur Verfügung gestellte „Datenblatt für Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ und das „Hinweisblatt für die Einwendungen des Antragsgegners im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger“ (siehe Teil 7/6.6.2.3.2) – welche genutzt werden können, aber nicht genutzt werden müssen – erläutert. Vorteil der Nutzung ist, dass keine Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Einwendungen übersehen werden können. Im Briefkopf ist die vollständige Anschrift des Antragsgegners sowie des Familiengerichts und die Geschäftsnummer des Gerichts anzugeben. Im Abschnitt A des Datenblatts sind die vollständigen Angaben der Kinder, für die Unterhalt begehrt wird, einzutragen. Im Abschnitt B ist anzugeben, welche Einwendungen erhoben werden. Wenn Einwendungen gegen die Zulässigkeit erhoben werden, sind [...]
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