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In das, was hier als „Elternvertrag“ bezeichnet ist, können noch jegliche denkbaren Vereinbarungen aufgenommen werden, die den Eltern anlässlich der Trennung wichtig und regelungsbedürftig erscheinen und die nicht unbedingt rechtliche Bedeutung haben. Als Beispiel aus einem in Mediation erarbeiteten Elternvertrag mag da dienen, dass die Eltern schriftlich fixieren mussten, in welcher Weise beide dazu beitragen würden, dass sich ein bestimmtes unverzichtbares überdimensionales Kuscheltier immer dort befand, wo das Kind nächtigen würde. Andere mussten regeln, wie das Kind während des Umgangswochenendes sein im anderen Haushalt lebendes Kaninchen versorgen konnte. Bei wiederum anderen waren detaillierte Absprachen zum Umgang mit auftretenden Erkrankungssymptomen unerlässlich. So marginal solche Themen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung der übrigen Trennungsthemen für den objektiven Betrachter sein mögen, so notwendig sind solche Details oftmals für einen [...]
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