Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
In der Vertragsgestaltung zu während der Ehezeit abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen, bei denen eine Auszahlung im Todesfall an einen Begünstigten erfolgen soll, kann als Begünstigter im Vertrag eine abstrakte Bezeichnung wie etwa „der verwitwete Ehegatte“ vorkommen. Sollte der geschiedene Ehegatte später noch einmal heiraten und dann versterben, so stellt sich die Frage, welcher der beiden Ehegatten bezugsberechtigt ist. Der BGH geht bei der genannten Vertragsformulierung von einer Bezugsberechtigung desjenigen Ehegatten aus, der bei Abgabe der Bestimmungserklärung gegenüber dem Versicherungsunternehmen gerade mit dem Erklärenden verheiratet war (BGH, Urt. v. 22.07.2015 – IV ZR 437/14, FamRZ 2015, 1883). Denn es komme für die Auslegung der als Willenserklärung zu qualifizierenden Bestimmungserklärung auf die Umstände bei Abgabe an und der Erklärende habe stets eine konkrete Person im Kopf und nicht eine abstrakte Vorstellung. Daher sollte spätestens zur [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen