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Neben den o.g. Kriterien für die Prüfung, ob eine Scheidungsfolgesache in den Scheidungsverbund eingebracht werden sollte, ist ebenfalls für diese Frage mittelbar von Bedeutung, welche Folgen die Rechtskraft einer Scheidung jenseits der Regelung der eigentlichen Scheidungsfolgen hätte. Denn der Scheidungsverbund führt immer zwangsläufig zu einer Verzögerung der Rechtskraft der Scheidung. Eine solche Verzögerung ist dann sinnvoll und geboten, wenn es für den Mandanten wichtig ist, dass eine Folge der Rechtskraft der Scheidung möglichst spät eintritt. Daneben spielen die Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auch eine Rolle bei der Entscheidung, ob man in Bezug auf den Scheidungsausspruch einen Rechtsmittelverzicht erklären sollte oder [...]
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